Umstrittene Tradition Verbot für Gänsereiten in Bochum wieder zurückgenommen

Bochum · Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte schon vor einem Monat einen Verbotsantrag von Tierschützern abgelehnt. Die Stadt Bochum wollte das traditionelle Gänsereiten der Karnevalisten in Bochum trotzdem nur mit Attrappen stattfinden lassen. Jetzt nimmt die Stadt ihre Vorgabe wieder zurück.

 Die Tradition der Karnevalisten

Die Tradition der Karnevalisten

Foto: dpa

Über die umstrittene Tradition der Karnevalisten, das Gänsereiten, wird weiter diskutiert. Die Stadt Bochum nimmt jetzt ihre erste Aussage zurück, wonach sie den Reiterwettstreit verbieten wollte. Stadtsprecher Thomas Sprenger erklärte jetzt gegenüber unserer Redaktion: "Wir werden das Gänsereiten mit echten Gänsen nicht aktiv untersagen. Im Moment setzen wir darauf, dass die Vereine freiwillig Attrappen nutzen."

Bei dem Reiterwettstreit reißen die Teilnehmer einer zuvor getöteten Gans im Galopp den Kopf ab. Die Gans wird an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufgehängt. Abgehalten wird der Brauch jährlich am Rosenmontag. Rechtsanwalt Rolf Kemper, der das Deutsche Tierschutzbüro vertritt, beantragte in dieser Angelegenheit beim Ordnungsamt der Stadt Bochum Akteneinsicht. Daraus ging hervor, dass die Stadt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Gänsereiten im kommenden Jahr in der bisherigen Form verbieten wollte. "Damit folgt das Ordnungsamt nun endlich unserer Forderung", sagte Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüros über die E-Mail.

In dieser hieß es, sollten die Gänsereiter-Clubs Sevinghausen und Höntrop im nächsten Jahr nicht freiwillig auf Gänse-Attrappen für den Wettstreit zurückgreifen, werde dies per Ordnungsverfügung angeordnet. Ein entsprechendes Schriftstück werde bereits vorbereitet. "Das war zunächst angedacht, wir sind aber zu der Erkenntnis gelangt, dass wir das doch nicht tun werden", sagte der Statdsprecher am Dienstag. Derzeit gebe es ein geltendes Gerichtsurteil, an dem man sich orientiere.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte vor einem Monat einen Antrag auf einstweillige Verfügung des Deutschen Tierschutzbüros abgelehnt, weil dieser zu kurzfristig vor der Veranstaltung einging. Trotzdem gaben die Richter den Tierschützern Recht, dass die Gänse vor allem für den Wettstreit und nicht für den Verzehr getötet werden. Die Richter in Gelsenkirchen bestätigten in der Begründung die Einschätzung des Deutschen Tierschutzbüros, dass die Tötung der Gänse vor dem, Gänsereiten "wohl nicht in erster Linie" dem späteren Verzehr dient, sondern der Reitwettstreit "wohl der eigentliche Kern der Veranstaltung" ist. Das bedeutet, dass kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes die Tötung der Gans rechtfertigt.

(haka)
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