Entscheidung in Gelsenkirchen Ex-Rocker darf neuen Waffenschein beantragen

Gelsenkirchen · Die Behörden nehmen einem Mitglied einer Rockergruppierung den Kleinen Waffenschein ab. Der zieht vor Gericht und beteuert: Mit dem Rocker-Milieu habe er inzwischen nichts mehr zu tun. Darf er also wieder eine Waffe mit sich führen?

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Foto: dpa, Marius Becker

Er war Rocker und in seiner Gruppierung als "Waffenwart" aktiv - doch inzwischen hat sich ein 30-Jähriger nach eigenen Angaben von der Szene losgesagt und eine Familie gegründet. Darf er in Zukunft also wieder eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit tragen, nachdem die Behörden ihm den Kleinen Waffenschein vor drei Jahren entzogen hatten?

Grundsätzlich ja, so das Ergebnis eines Verfahrens am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag. Allerdings soll der Mann bis zum Jahr 2020 zeigen, dass er mit dem Rockermilieu wirklich nichts mehr zu tun hat. Dann kann er einen neuen Antrag auf einen Kleinen Waffenschein stellen, ohne dass die Polizei ihm seine Rocker-Vergangenheit vorhalten will.

Die Polizei Bochum hatte dem Mann 2014 die Erlaubnis zum Führen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit entzogen, weil er als Mitglied in einem "Bandidos"-Unterstützerclub das Amt eines "Waffenwarts" innehatte. Dagegen war der Mann aus Herne vor Gericht gezogen. Bei der Verhandlung am Freitag gab der Kläger an, die Rockergruppierung "Guerilleros" bereits vor zwei Jahren verlassen und mit Motorradclubs nichts mehr zu tun zu haben. "Es hat nicht mehr gepasst. Der Club hatte sich verändert", gab er an. Er habe sich damals für Familie entschieden. Mittlerweile habe er zwei Kinder, im Herbst wolle er heiraten.

Ein Vertreter des Polizeipräsidiums hielt die Aussagen für stimmig und sprach von einer "Umkehr im Leben des Klägers". Der 30-Jährige akzeptierte einen Vorschlag der Polizei, bis Anfang 2020 auf einen erneuten Antrag auf einen Kleinen Waffenschein zu verzichten. Bis dahin bleibt die Erlaubnis entzogen.

(sef/lnw)
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