Gelsenkirchen Kinderheimskandal weitet sich aus
Gelsenkirchen/Dorsten · Mehrere Träger von Jugendheimen sollen Minderjährige ohne ausreichende pädagogische Betreuung in Ungarn untergebracht und damit Kasse gemacht haben. Auch der Kinderschutzbund prüft Vorwürfe gegen einen Amtsleiter.
Paul* lebt zwischen Müll und Schrott. Die Gebäude auf dem Hof in Ungarn, auf dem er untergebracht ist, sind baufällig. Der Betreuer des Elfjährigen ist ein 64-jähriger Handwerker. Deutsch spricht dieser nur gebrochen. Eine pädagogische Ausbildung hat er nicht, dafür Lebenserfahrung, wie er sagt. Das muss reichen. Das scheint auch das Jugendamt Dorsten so zu sehen. Denn schon seit sieben Monaten ist der Junge vom Niederrhein in der Einrichtung der Bochumer Jugendhilfe "Life GmbH" untergebracht. 8000 Euro monatlich ist diese Unterbringung dem Jugendamt wert - für Pauls Verwandte ein Skandal.
Nach den Enthüllungen des ARD-Magazins "Monitor" stehen gleich mehrere Träger von Jugendhilfeeinrichtungen sowie die zuständigen Jugendämter in der Kritik. Wie berichtet, sollen Kinder in privaten Einrichtungen der Träger "Neustart" (Gelsenkirchen) und "Life" in Ungarn untergebracht worden sein, ohne dass sie dort von ausreichend qualifizierten Mitarbeitern betreut wurden. Der Vorwurf, sich mit dieser Form der Unterbringung finanziell bereichert zu haben, steht im Raum. In Gelsenkirchen wurden bereits Konsequenzen gezogen: Der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter wurden freigestellt.
Im aktuellen Fall ist nicht nur die Art der Unterbringung in der Kritik. Die beiden Gelsenkirchener Jugendamtsleiter stehen im Verdacht, sich mit der von ihnen gegründeten Einrichtung "Neustart" finanziell bereichert zu haben. Das bestreiten sie. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen sagte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht vorliege und Ermittlungen eingeleitet würden. Derweil stellt auch der Kinderschutzbund NRW in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsverband Gelsenkirchen, in dessen Vorstand der stellvertretende Jugendamtsleiter tätig ist, Recherchen an. Laut Geschäftsführer Friedhelm Güthoff prüfe man, ob dieser mit eigenen Interessen Einfluss auf die Arbeit des Kinderschutzbundes genommen hat.
Doch stellt sich auch die Frage, wer überhaupt dafür verantwortlich ist, die Unterbringung von Kindern in Auslandsheimen zu kontrollieren. Zuständig für die Vergabe einer Betriebserlaubnis für Jugendeinrichtungen wie Heime sind in NRW die Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland. Sie überprüfen als sogenannte Aufsichtsbehörde, ob der Antragsteller ein pädagogisches Konzept vorweisen kann, ob es ausreichend qualifizierte Pädagogen gibt, "damit wir wissen, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist", sagt Markus Fischer vom LWL-Landesjugendamt Westfalen Lippe mit Sitz in Münster.
Wer die Genehmigung erteilt bekommt, wird danach in der Regel nicht wieder kontrolliert, es sei denn, es liegt eine Beschwerde von Eltern, Jugendlichen oder Dritten wie Betreuern vor. "Wenn man es mit dem Straßenverkehr vergleicht, sind wir der TÜV, nicht die Polizei", sagt Fischer. Die Betriebserlaubnis gelte dann jedoch nur für das Inland. Die örtlichen Jugendämter schließen im Anschluss die Verträge mit den genehmigten Trägern ab.
Dass die Kontrollmechanismen trotz Beschwerde lange brauchen, bis sie greifen, bemängeln Harald und Petra Hoppe. Sie sind "um ein paar Ecken" mit Paul verwandt, lernten den Jungen vor vier Jahren kennen. Er lebte damals mit Einverständnis seiner an Depressionen leidenden Mutter in einem Kinderheim am Niederrhein. Die Hoppes wurden zu Pauls Ersatzfamilie. Sie gewannen das Kind lieb, wollten ihm ein Zuhause geben. Vergangenen Herbst wurde Paul aus dem Kinderheim geholt und nach Ungarn gebracht. Die Begründung der Stadt Dorsten: Sie habe vier Monate lang nach einer geeigneten Betreuung gesucht und sieben Absagen für die Unterbringung im Inland erhalten. Mit dem Träger der Maßnahme in Ungarn arbeite man seit Jahren zusammen, ohne dass es Hinweise auf beachtenswerte Mängel gebe.
"Das kam ganz plötzlich", sagt Harald Hoppe, "wir konnten uns nur kurz verabschieden." Ende vergangenen Novembers fuhren sie auf eigene Faust nach Ungarn, fanden den Jungen und waren entsetzt, unter welchen Umständen er dort lebt. In Deutschland hätte er das Gymnasium besuchen sollen. In Ungarn erhält er vier Stunden Unterricht pro Woche, sagt Paul. Über den Anwalt der Mutter ließ Familie Hoppe ihre Eindrücke an das Jugendamt Dorsten weitergeben. Die Reaktion war ernüchternd: "Man teilte uns mit, es würde eine Weile dauern, die Einrichtung von einem Mitarbeiter überprüfen zu lassen", sagt Harald Hoppe. Er versteht nicht, dass die Einrichtung nicht kontrolliert wurde, bevor man Paul dorthin schickte. "Wenn ein Bürgermeister hier Asylbewerber so unterbringen würde, wie Paul dort leben muss, wäre das für ihn ein Skandal", sagt Hoppe. Das Landesjugendamt habe von der Stadt die Akten des Falles erhalten, sagte ein Sprecher in Münster. Die Auswertung werde aber einige Zeit dauern. So lange könnte Paul dort bleiben, wo er ist.
Generell sei die Unterbringung von Heimkindern im Ausland nicht verwerflich, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. Er glaubt, dass die Jugendämter einen guten Job machen, doch bei der Kontrolle von Einrichtungen im Ausland habe sich nun eine Lücke aufgetan. Denn der qualitative Anspruch sei dort ein anderer. "Ich sehe hier den Bedarf einer Gesetzesänderung", sagt Hilgers. Er fordert, dass die Landesjugendämter über die Situation der Jugendlichen im Ausland informiert würden. Das erreiche man mit sogenannten Hilfeplangesprächen. Diese dienen in der Kinder- und Jugendhilfe dazu, eine geeignete Maßnahme für die Jugendlichen festzusetzen. Gesetzlich geregelt ist das Verfahren im achten Sozialgesetzbuch (Paragraf 36). Der Gesetzgeber schreibt dem öffentlichen Jugendhilfeträger darin vor, vor der Anordnung einer Maßnahme ein ordentliches Hilfeplanverfahren durchzuführen. "Darin ist auch festgehalten, wie sich das Kind entwickelt, es kommt selbst zu Wort", sagt Hilgers. Einrichtungen, die im Ausland tätig sind, aber Kinder aus Deutschland unterbringen, sollten verpflichtet werden, diese Berichte den Landesjugendämtern vorzulegen.
* Name von der Redaktion geändert