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Urteil Flüchtlingsbürgen müssen Teil der Sozialleistungen bezahlen

Münster · Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Haftung für Flüchtlingsbürgen eingeschränkt. Sie müssen zwar weiterhin an Flüchtlinge geleistete Sozialleistungen an die Jobcenter zurückzahlen. Davon ausgenommen sind aber die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung.

 Das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Foto: dpa, bt tag gfh

Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster am Freitag entschieden. Geklagt hatten zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und sich nun gegen eine Zahlungsaufforderung wehren. Einer der Kläger lebt in Leverkusen. Die jeweils für die Flüchtlinge zuständigen Jobcenter forderten von den Bürgen 5200 Euro beziehungsweise 3400 Euro zurück, da sie für die Flüchtlinge Sozialleistungen in dieser Höhe bezahlt hatten.

Solche Patenschaften sind keine Seltenheit: Ab 2013 konnten syrische Flüchtlinge im Rahmen humanitärer Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen, wenn sich jemand verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen. Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014.

(lsa)
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