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Düsseldorf
Gericht hält NRW-Frauenförderung für verfassungswidrig
Derartige Regelungen seien Bundessache, das Land habe dafür keine eigene Gesetzgebungskompetenz, befanden die Richter.
Laut Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalens sind seit 1. Juli Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern. Laut Bundesgesetz sind Beförderungen aber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen. Für einschränkende landesrechtliche Regelungen sei kein Raum, befanden die Richter.
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