Gericht prüft Anklage Neue Vorwürfe gegen verurteilten Mörder von Witten

Bochum · Ein verurteilter Mörder soll im Gefängnis die Tötung seiner Ex-Frau geplant haben. Eine Bekannte sollte die Tat für ihn übernehmen - so sieht es die Staatsanwaltschaft und hat den 41-Jährigen angeklagt. Er ist der Haupttäter eines bestialischen Ritualmordes vor 15 Jahren.

Der Haupttäter des satanistischen Mordes von Witten vor 15 Jahren soll aus dem Gefängnis heraus versucht haben, eine Bekannte zur Tötung seiner Ex-Frau anzustiften. Eine entsprechende Anklage liege dem Landgericht Bochum vor, sagte Gerichtssprecher Michael Rehaag am Freitag.

Die Ex-Frau ist die ehemalige Komplizin des Inhaftierten, mit der er 2001 einen Bekannten getötet hatte. Sie war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden und ist mittlerweile frei. Der 41 Jahre alte Haupttäter erhielt damals 15 Jahre. Wegen der Anklage stoppte das Oberlandesgericht die nach verbüßter Haft geplante Freilassung. Das Gericht will im Januar entscheiden, ob es die neuerliche Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Die "Bild" hatte zuerst berichtet.

Der 41-Jährige hatte gemeinsam mit seiner Partnerin 2001 einen Bekannten in seine Wohnung gelockt, den 33-Jährigen mit 66 Messerstichen umgebracht und die Leiche zerstückelt.

Die Bekannte und der Inhaftierte sollen sich bereits vor einigen Jahren kennengelernt haben, sagte Rehaag. Sie soll zuvor sein in der Haft entstandenes Buch gelesen und ihm daraufhin geschrieben haben.
In der Folge habe sich eine Briefbekanntschaft entwickelt. Die versuchte Anstiftung soll aus mehreren Briefen zwischen den beiden hervorgehen. Auch habe die Frau ihn im Gefängnis besucht.

Der 41-Jährige soll seine Bekannte beauftragt haben, "sich als Küchenkraft in die Psychiatrie einzuschleusen. Dort war seine Ex-Frau untergebracht, sie sollte getötet werden", sagte Gerichtssprecher Volker Talarowski der "Bild". Laut Anklage habe er sich an ihr rächen wollen, da sie sich im damaligen Prozess negativ über ihn geäußert habe.

Der Anwalt der 41-Jährigen, Hans Reinhardt, bezeichnete die Vorwürfe als "absurd" und sprach von einem "Liebeswahn" der Frau. Sein Mandant habe ihr vor mehreren Jahren mitgeteilt, dass aus einer Beziehung nichts werde. "Das hat sie dann zum Anlass genommen, eine Anzeige zu erstatten", sagte Reinhardt am Freitag. Die Ermittlungen seien damals aber eingestellt worden, sagte Reinhardt.

Mehrere Versuche des Verurteilten, aus der Haft entlassen zu werden, waren bereits erfolglos. So hatte das Landgericht Mönchengladbach im Dezember 2014 die Freilassung des Mannes beschlossen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihn zuvor als nicht mehr gefährlich eingestuft. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum kassierte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit".

Nachdem er von der JVA Viersen nach Bochum verlegt worden war, beschloss nach einem neuen Antrag das Landgericht Bochum seine Freilassung. Das OLG Hamm hob diese Entscheidung wegen der Anklage dann am 22. November wieder auf, sagte Rehaag.

(dpa/lnw)
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