Unterschlagung Gericht verurteilt Britta Assauer zu Bewährungsstrafe

Gelsenkirchen · Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat die Ex-Frau von Rudi Assauer am Montag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, unter anderem wegen Unterschlagung. Britta Assauer muss außerdem 2500 Euro an die Assauer-Stiftung überweisen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Sie habe vor zwei Gerichten die Existenz eines Arbeitsvertrages für eine angestellte Haushaltshilfe bestritten und sich damit des versuchten Prozessbetruges schuldig gemacht, hieß es. Die Körperverletzungsvorwürfe, die Britta Assauer gegen den Anwalt ihres Ex-Mannes erhoben hatte, stuften die Richter überdies als falsche Verdächtigung ein.

2012 hatte der ehemalige Schalke-Manager nach nur einem Jahr Ehe die Scheidung eingereicht und das gemeinsam genutzte Haus in Gelsenkirchen verlassen. Als Britta Assauer im Mai 2013 ein leergeräumtes Haus übergab, erstattete Rudi Assauers Tochter Bettina Michel Anzeige wegen Unterschlagung. Beklagt wurden das Fehlen persönlicher Gegenstände wie eines Pokals und eines Zigarrenbefeuchters.

(lnw)
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