Urteil des Oberverwaltungsgerichts Syrischer Kriegsdienstverweigerer bekommt kein Asyl
Münster · Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst in Syrien fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Ein 20-Jähriger hatte als Flüchtling anerkannt werden wollen.
Zwar würden junge Syrer bei der Rückkehr in ihre Heimat bestraft, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag mit (Aktenzeichen: 14 A 2023/16.A). Es sei aber nicht davon auszugehen, dass sie "als politische Gegner verfolgt würden". Damit begründeten die Richter ihre Entscheidung, einem 20-jährigen Syrer den Flüchtlingsstatus zu verweigern.
Der 20-Jährige genießt aber nur einen sogenannten subsidiären Flüchtlingsschutz, der unter anderem eine Zeit lang keinen Familiennachzug vorsieht. Zwar hatte ihn das Verwaltungsgericht Düsseldorf im August 2016 bereits als Flüchtling anerkannt. Aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Darüber entscheid am Donnerstag der OVG.
Im Urteil heißt es, dem Kläger müsse "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte" drohen, damit er als Flüchtling anerkannt werden könne.
Es gebe aber keine Erkenntnisse, dass rückkehrende Asylbewerber, die sich aus Furcht vor einem Kriegseinsatz dem Wehrdienst entzogen, "vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden".