Urteil in Köln Gibt es für Kranke ein Recht auf Cannabis-Anbau?

Köln · Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet an diesem Dienstag, ob chronisch Kranke die illegale Droge Cannabis zu Therapiezwecken selbst anbauen dürfen. Fünf schwer kranke Männer hatten geklagt.

Das sollten Sie über Cannabis wissen
Infos

Das sollten Sie über Cannabis wissen

Infos
Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Die Patienten haben zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Die Medizinalblüten können sie sich aber finanziell nicht leisten. Medienberichten zufolge benötigten sie Cannabis im Wert von etwa 800 bis 1000 Euro monatlich.

Zwei Männer leiden unter Multipler Sklerose, zwei unter chronischen Schmerzen und ein weiterer Kläger unter anderem unter ADHS. Alle haben eine lange Therapie hinter sich, nur Cannabis hilft ihnen. Doch die Krankenkassen zahlen nicht. Deshalb wollen die Männer Cannabis in ihrer Wohnung anbauen.

Das Gericht hatte zu Verfahrensbeginn vor zwei Wochen klargestellt, der Staat dürfe chronisch Kranken den Cannabis-Zugang nicht generell verweigern. In engen Grenzen und Ausnahmefällen sei eine Erlaubnis zur Eigenherstellung möglich.

Eine Anbau-Genehmigung kann nur das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilen. Die Bonner Behörde hat aber bisher noch nie eineAnbau-Genehmigung vergeben, auch nicht den fünf Patienten. Sie ist die Beklagte in dem Verfahren.

Vertreter des BfArM verweisen auf große Risiken. Dass den Patienten Cannabis helfe, stehe außer Frage. Deshalb sei ihnen Erwerb und Konsum der Droge erlaubt worden. Es gehe aber nun um die Eigenproduktion großer Mengen von Betäubungsmitteln. Es sei möglich, dass sich die Kläger ein qualitativ fragwürdiges Arzneimittel herstellten. Unerwünschte Nebenwirkungen könnten auftreten. Eigenanbau sei zudem nicht mit internationalem Recht vereinbar.

Laut der Bonner Behörde müsste in einem der fünf verhandelten Fälle der Kläger rund 25 Hanfpflanzen gleichzeitig anbauen, um seinen Monats-Bedarf von 100 Gramm Cannabis-Blüten zu decken. Seine gelagerte Menge sei dann größer als der Bestand in einer Apotheke. Die Pflanzen wolle er im Schlafzimmer seiner Zwei-Zimmer-Wohnung züchten, das aber mit einem Türschloss nur unzureichend gesichert sei vor Diebstahl. Für jede Pflanze müsse der Mann einen Wehrschutzschrank anschaffen. Die strikten Vorgaben für einen gewerblichen Anbau müssten auch hier angewendet werden.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort