Bonn Golfer soll vom Rheinufer auf Kanuten und Schiffe gezielt haben

Ein Bonner Golfspieler muss sich vor Gericht verantworten, weil er Golfbälle in den Rhein geschlagen haben soll. Dabei soll er auf einen Kanufahrer und ein Ausflugsschiff gezielt haben.

 Ein Golfer ist vor dem Bonner Amtsgericht angeklagt, weil er vom Rheinufer absichtlich auf Kanufahrer gezielt haben soll.

Ein Golfer ist vor dem Bonner Amtsgericht angeklagt, weil er vom Rheinufer absichtlich auf Kanufahrer gezielt haben soll.

Foto: Soeren Stache

Ein Golfball nach dem anderen fliegt im hohen Bogen in den Rhein. Einer verfehlt nur haarscharf den Kopf eines Kanufahrers, ein anderer zielt auf das beliebte Bonner Ausflugsschiff "Moby Dick". Für sein außergewöhnliches Golfspiel muss sich ein 34 Jahre alter Bonner vor dem Amtsgericht verantworten. Er ist wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs angeklagt.

Am 24. September vergangenen Jahres stand der Bonner laut Anklage am Rheinufer im Bonner Stadtteil Ramersdorf und schlug mehrere Golfbälle in Richtung Rhein. Dabei soll er vor allem auf einen Kanufahrer, aber auch auf Schiffe gezielt haben, berichtete ein Ehepaar, das ihn bei seinem Treiben beobachtet haben soll. Die beiden Spaziergänger sollen dann auch die Polizei gerufen haben, die den Golfer auf frischer Tat ertappte.

Bei ihm fanden die Beamten vier weitere Golfschläger und zudem eine Tüte mit 20 zusätzlichen Golfbällen. Der 34-Jährige selbst hingegen soll völlig uneinsichtig gewesen sein. Er habe schließlich nur ganz normal Golf spielen wollen und natürlich auf niemanden gezielt, soll er den Beamten erläutert haben. Das Ehepaar hingegen will andere Beobachtungen gemacht haben: Nach einem gezielten Schlag auf den Kanufahrer soll er sich in Siegerpose gebracht habeund auch auf "Moby Dick" gezielt haben.

Der 51-Jährige Kanufahrer hat zwar einen Schock erlitten, den er nach eigenen Angaben aber schnell überwunden habe. Er fährt seit sechs Jahren auf dem Rhein und wird dies auch weiterhin tun. Allerdings habe er den Golfspieler schon länger beobachtet und sich sehr erschrocken, als einer der Golfbälle nur knapp seinen Kopf verfehlte. Sollte der 34-Jährige verurteilt werden, drohen ihm für die Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Er ist bereits wegen Leistungserschleichung und Betrugs vorbestraft, zur ersten Anhörung ist er nicht erschienen.

(sms)
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