Grünen-Politiker gegen "Dritter Weg" Urteil im Schiffsreise-Streit mit rechter Partei fällt Ende Juni

Düsseldorf · "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen" – stand auf einer Postkarte der rechtsextremistischen Partei "Dritter Weg" an einen grünen Kommunalpolitiker. Der will jetzt die Kosten für eine Schiffsreise nach Afrika vor Gericht erstreiten.

 Mehrere Politiker in Deutschland haben diese Postkarte bekommen — auch Kai Bitzer (Grüne) aus Olpe. Er verklagt die Partei nun auf 2200 Euro.

Mehrere Politiker in Deutschland haben diese Postkarte bekommen — auch Kai Bitzer (Grüne) aus Olpe. Er verklagt die Partei nun auf 2200 Euro.

Foto: Titus Schüller

"Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen" — stand auf einer Postkarte der rechtsextremistischen Partei "Dritter Weg" an einen grünen Kommunalpolitiker. Der will jetzt die Kosten für eine Schiffsreise nach Afrika vor Gericht erstreiten.

Die Postkarte zeigt eine Karte des Mittelmeerraums, darauf ein Boot mit zusammengekauerten Menschen: Doch handelt es sich dabei nicht um Flüchtlinge, die das Mittelmeer überqueren, um nach Deutschland zu kommen, sondern um "Deutsche", die Deutschland verlassen. Das nämlich will die rechtsextreme Partei "Dritter Weg" mit der Postkarte erreichen. "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen", steht auf der Karte. Darunter "Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika."

Erreicht hat diese Postkarte auch Kai Bitzer, Grünen-Ratsmitglied in Olpe (Sauerland). Auf der Rückseite der Karte sollte der Politiker ankreuzen, ob er Deutschland zu Fuß, per Flugzeug oder mit dem Schiff verlassen will. Bitzer kreuzte "Schiff" an und schickte die Karte zurück. Daraufhin kam keine Reaktion. Auf Anfrage unserer Redaktion nennt Bitzer seinen Umgang mit der Postkarte "politische Kreativität". "Das ist meine Art, mit solchen Provokationen umzugehen", sagt er.

Das nimmt Bitzer jetzt zum Anlass für eine Klage vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße. Er möchte, dass die Partei die Kosten für eine Schiffsreise nach Afrika übernimmt. Insgesamt geht es um einen Streitwert von etwa 2200 Euro.

Am Donnerstagmittag befasste sich ein Amtsrichter mit dem Fall. "Der Kläger argumentiert, die Postkarte habe eine gewerbliche Gewinnzusage enthalten", sagt der Direktor des Amtsgerichts, Matthias Frey, auf Anfrage unserer Redaktion. Damit bezieht sich Bitzer auf ein Gesetz, das der Bund als Reaktion auf die vor ein paar Jahren überhandnehmenden Preisausschreiben in deutschen Briefkästen erlassen hat. Verbraucher können die Absender solcher Ausschreiben auf den vermeintlichen Gewinn verklagen.

Die Partei "Dritter Weg" hingegen argumentiert, sie sei nicht gewerblich tätig. Außerdem sei die Postkarte nicht ernst gemeint gewesen, sondern als politische Provokation zu verstehen. Und schließlich handele es sich bei der Schiffsreise um eine Reise und nicht um eine Ausreise.

Am Donnerstag hörte der Richter zunächst beide Parteien und lotete aus, ob die Möglichkeit für einen Vergleich besteht. Ein Urteil fällt erst am 29. Juni (8.30 Uhr), teilte das Gericht am Donnerstagnachmittag mit.

(heif)
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