Bonn Haftstrafe nach Brandanschlag auf Haus der Ex-Freundin

Bonn · Nach einem Brandanschlag auf seine Ex-Freundin hat das Bonner Schwurgericht am Mittwoch einen Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Der 49-Jährige war ursprünglich auch wegen versuchten Mordes angeklagt, doch die Richter konnten letztlich nicht sicher feststellen, ob er seine Freundin wirklich töten wollte.

Der Mann hatte in der Nacht zum 14. November 2014 einen Brandsatz in ein Ladenlokal in Much (Rhein-Sieg-Kreis) geworfen, in dem seine Ex-Freundin einen Internethandel betrieb. Zum Zeitpunkt des Anschlags schlief die 43-Jährige in ihrer darüber liegenden Wohnung. Die Frau hatte sich kurz zuvor zum zweiten Mal von ihm getrennt.

Die 43-Jährige erwachte durch das Klirren einer Fensterscheibe und konnte sich retten. Der Laden brannte vollständig aus. Der Angeklagte selbst erlitt schwere Verletzungen, als er das Feuer legte.

(lnw)
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