Porta Westfalica Haftstrafen nach Brandanschlag auf Flüchtlingsheim

Bielefeld · Für einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica hat das Landgericht Bielefeld drei Männer zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. Eine Frau erhielt am Donnerstag wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

 Drei der Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal in Bielefeld, während der vierte Angeklagte hinten den Gerichtssaal betritt. (Archivbild vom 28.2. 2017)

Drei der Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal in Bielefeld, während der vierte Angeklagte hinten den Gerichtssaal betritt. (Archivbild vom 28.2. 2017)

Foto: dpa, ok cul

Das Schwurgericht wertete den Angriff der Gruppe als gemeinschaftliche schwere Brandstiftung. Es folgte damit nicht der Bewertung der Staatsanwaltschaft, die die Tat als versuchten Mord eingestuft hatte. Die Richter hatten Zweifel, dass Menschen getötet werden sollten. Das Gericht ging im Strafmaß aber zum Teil über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.

Sowohl Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben offen gelassen, ob sie das Urteil annehmen oder weitere Schritte unternehmen.

Zwei der Angeklagten hatten im September 2015 zwei Molotow-Cocktails auf das Gebäude geworfen. Die Frau hatte die Männer zum Tatort gefahren. Einer der Brandsätze blieb an einem Zaun hängen, der andere setzte die Fassade in Brand. Die Gruppe hatte die Tat in weiten Teilen eingeräumt. Die Angeklagten im Alter von 29 bis 33 Jahren hatten sich in ihren Schlussworten bei zwei Bewohnern und Nebenklägern entschuldigt. Als Motiv gaben sie Wut auf Flüchtlinge an. Sie hätten ein Zeichen setzen wollen.

(lsa/lnw)
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