Polizei in NRW warnt Halloween: Wenn aus Streichen Randale wird

Düsseldorf · Streiche gehören an Halloween dazu - doch die Grenzen zur Sachbeschädigung sind schnell erreicht. In vielen Städten der Region schlagen vor allem Jugendliche über die Strenge. Kaputte Blumenkübel, beschmierte Hauswände oder Pöbeleien und Drohungen sind das Resultat. Die Polizei ist alarmiert.

Eier auf Häuser: Diese Strafen drohen an Halloween
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Eier auf Häuser: Diese Strafen drohen an Halloween

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In NRW haben sich in den vergangenen Jahren die Fälle gehäuft, an denen die Polizei wegen vermeintlicher Halloween-Streiche ausrücken musste. Wer einem anderen Prügel androht und dem Gruselkollegen die Süßigkeiten wegnimmt, begeht juristisch betrachtet einen Raub und somit ein Verbrechen. Und wer an den Haustüren anstatt Leckereien Bargeld fordert und mit Sachbeschädigungen droht, erfüllt den Tatbestand der Erpressung und wird ebenfalls straffällig. Das sind natürlich keine Kavaliersdelikte mehr und sie werden sehr schnell die Polizei auf den Plan rufen, warnen die Beamten.

Das ist erlaubt - das ist verboten:

"Klingelstreiche sind nicht das Problem, die Grenze liegt bei Sachbeschädigung oder Körperverletzung", sagt Eva Becker, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Eine Übersicht über beliebte Streiche und ihre rechtlichen Konsequenzen:

Zahnpasta auf der Türklinke: "Das ist ärgerlich, aber nicht strafrechtlich verfolgbar", sagt Becker. Der Streich sei unproblematisch, die schmierige Paste lasse sich mit einem Lappen leicht entfernen. Bei glibberigen Substanzen auf dem Boden droht dagegen durchaus Ärger. Rechtliche Folgen könnte es zum Beispiel haben, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt. "Hier sollten Eltern ihren Kindern klar machen: Das ist Unfug."

Auto in Toilettenpapier: Die Grenze ist hier fließend. Entstehen Kratzer im Lack, wenn die Kinder den Wagen in die langen Papierstreifen einwickeln, fällt die Tat unter Sachbeschädigung. Die Folge: Eltern oder Kinder haften dafür.

Eier an der Hauswand: Dieser Fall ist für Becker schon problematischer. Entweder Eltern oder Kinder müssen nur für die Reinigung aufkommen, oder der Fall zieht zusätzlich noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Grundsätzlich gilt: Lässt sich die Schmiere an der Wand vollständig entfernen, droht keine Strafe. Eltern oder Kinder müssen die Reinigung bezahlen oder alles selbst wegwischen. Ob die Eltern oder die Kinder selbst die Reinigung der Wand oder die Kosten für eine neue Autolackierung übernehmen, hängt von der Haftung ab.

Haftungsfrage: Kinder sind erst ab sieben Jahren deliktfähig. Ob sie allerdings tatsächlich selbst haften, richtet sich laut Becker "nach der geistigen Reife und den Umständen des Einzelfalls". An Halloween haften meist die Eltern - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. "Da wird das Gericht sagen: "Damit hätten Sie rechnen müssen."" Eltern klären daher besser vorher mit ihrem Kind, was es vorhat und was es darf. Kleine Kinder sollten sie generell auf dem Beutezug begleiten, so Becker.

Die eine Übersicht mit den größten Halloween-Partys der Region finden Sie hier!

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