Streit um Braunkohleabbau Bezirksregierung verlängert Rodungsstopp im Hambacher Forst

Arnsberg · Neue Schonfrist für das uralte Waldgebiet am Tagebau Hambach: Bis Ende März 2018 darf nach einer Behördenentscheidung kein Baum fallen.

Der Hambacher Wald im rheinischen Braunkohlerevier bleibt für weitere Monate von den umstrittenen Rodungen des Energiekonzerns RWE verschont. Nach einer Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg darf der Energiekonzern RWE bis Ende März 2018 keine Bäume fällen oder Sträucher entfernen. Die Behörde verlängerte zwar nach Angaben von Donnerstag die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans für den Braunkohletagebau Hambach bis zum 31. März 2018, schloss aber die umstrittenen Rodungen aus.

Damit sei die Kohlegewinnung auch nach dem 31. Dezember gesichert und die "wichtige Versorgung" der Braunkohlekraftwerke in den nächsten Monaten gewährleistet, stellte die Behörde in einer Mitteilung fest. Die Rodungen seien mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND NRW)
ausgenommen. Die Behörde werde bis Ende März die in den gerichtlichen Verfahren aufgeworfene naturschutzrechtliche Fragen weiter intensiv prüfen, hieß es in einer Mitteilung weiter.

Nach dem geltendem Naturschutzgesetz darf ohnehin nur in dem Zeitraum von Oktober bis Ende Februar gerodet werden. Somit dürfte der Hambacher Wald praktisch bis Oktober 2018 verschont bleiben.

Der Tagebau könne seine wichtige Arbeit für die Stromversorgung des Landes fortsetzen, stellte RWE Power in einer Mitteilung fest. Die angeschlossenen Kraftwerke könnten auf jeden Fall auch über den 1. Januar hinaus zuverlässig mit Braunkohle aus Hambach beliefert werden. Die Stromerzeugung dort während der Wintermonate sei sichergestellt. Nach RWE-Angaben deckt NRW 15 Prozent seines Energiebedarfs mit Strom aus der Hambacher Braunkohle ab.

RWE hatte unlängst noch vor dem Stillstand des Tagebaus und einem Einbruch bei der Kohleförderung gewarnt, falls die Rodungen in dieser Saison ganz ausfielen.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) lobte den Beschluss: "Das ist eine kluge Entscheidung der Bezirksregierung, die Rechtssicherheit für das Unternehmen und die Mitarbeiter schafft und die Energieversorgung sichert." Zugleich gebe der befristete Rodungsverzicht allen Beteiligten Zeit, Fragen des Natur- und Artenschutzes gründlich zu prüfen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist die zustände Bergbaubehörde in NRW.

Der BUND sprach in einer ersten Reaktion von einem "wichtigen Etappensieg". "Wir haben zwar den Braunkohlentagebau noch nicht stoppen können, der Hambacher Wald wird aber vorerst nicht weiter vernichtet", stellte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND fest. Zur Sicherung der heimischen Stromversorgung brauche man den Tagebau nicht. Der gegen das Land Nordrhein-Westfalen klagende BUND hatte in dem Rechtsstreit argumentiert, die im Hauptbetriebsplan geregelten Rodungen verstießen gegen europäisches Naturrecht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sah zuletzt Anhaltspunkte dafür, dass der Hambacher Wald möglicherweise ein potenzielles Schutzgebiet ist, das in dem Fall nicht zerstört werden dürfe. Auf BUND-Antrag hatte das Gericht am ersten Rodungstag im November einen ersten vorläufigen Rodungsstopp verfügt. RWE hatte zuletzt selbst auf weitere Arbeiten bis Ende 2017 verzichtet. Die "aufgeschobenen" Rodungen sollten mit dem neuen Hauptbetriebsplan für die Jahre 2018 bis 2020 erledigt werden.

(lsa)
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