Dauer-Streit um Tagebau Einigung um Hambacher Forst in Sicht

Düren · Neues Kapitel im Streit um die Rodungen im Hambacher Wald am Tagebau: Der Bund für Umwelt und Naturschutz stimmt jetzt einem Vergleichsvorschlag zu, will aber bei der Auswahl eines Gutachters mitreden. Jetzt ist das Land NRW am Zug.

Aktivisten stören Rodungen für Tagebau im Hambacher Forst - Bilder vom November 2017
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Aktivisten stören Rodungen im Hambacher Forst

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Foto: dpa, mb

Im Rechtsstreit um die Rodungen im Hambacher Wald will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND/NRW) ein Vergleichsangebot des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster annehmen, allerdings unter einer Bedingung: Der Umweltverband will nur dann zustimmen, wenn der Sachverständige für ein in dem Vergleich gefordertes Gutachten mit ihm abgestimmt wird. Der dürfe in der Sache bisher für keine der beiden Seiten gearbeitet haben, wie der BUND am Mittwoch mitteilte.

"Die Auswahl eines kompetenten und unparteiischen Gutachters ist für die endgültige Akzeptanz des Vergleichs für den BUND entscheidend", stellte der Verband fest. Der BUND habe dem Land NRW am Mittwoch schriftlich vorgeschlagen, den zu beauftragenden Gutachter direkt miteinander abzustimmen.

Das NRW-Wirtschaftsministerium wollte sich nach eigenen Angaben am Freitag dazu äußern. "Wir prüfen die rechtlichen und fachlichen Grundlagen", sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Das OVG Münster hatte vor gut einer Woche vorgeschlagen, dass der Tagebaubetreiber RWE Power Abholzungen und Rodungen bis zum 31. Dezember einstellt. Gleichzeitig solle das beklagte Land ein Sachverständigengutachten dazu einholen, ob der Wald mit Blick auf die Bechsteinfledermaus als besonderes europäisches Schutzgebiet - als sogenanntes Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiet - geeignet ist. Die Frist läuft Freitagnacht ab.

Käme das Gutachten zu dem Schluss, dass der Hambacher Wald nicht als europäisches FFH-Schutzgebiet geeignet ist, müsste der BUND seine Klage gegen den Hauptbetriebsplan zurücknehmen. Prinzipiell könnten die Rodungen dann weiterlaufen.

Das Gericht hatte seinen Vergleichsvorschlag unter anderem mit gewichtigen Anhaltspunkten begründet, die die Existenz eines FFH-Gebiets im Hambacher Wald nicht von vornherein ausschlössen. Da die Zerstörung eines potenziellen Schutzgebietes unzulässig sei, müsse man bis zur Klärung offener Fragen von weiteren Rodungsmaßnahmen absehen.

Seit Jahren streiten Naturschützer und Braunkohlegegner für den Erhalt des uralten Hambacher Waldes. RWE rodet den Wald, um den Braunkohleabbau im Tagebau Hambach fortsetzen zu können. Der Konflikt hatte sich in den vergangenen Jahren zugespitzt. Mit den Ende November begonnen Rodungen, die kurz danach aber vom Oberverwaltungsgericht Münster gestoppt wurden, sollte der Kern des Hambacher Waldes bis Ende Februar verschwinden.

(skr)
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