Braunkohletagebau Gericht schlägt im Streit um Hambacher Forst Vergleich vor
Münster · Im Streit um die Rodung des Hambacher Waldes für den Braunkohletagebau hat das Oberverwaltungsgericht in Münster den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen. Danach soll RWE bis Ende Dezember keine weiteren Abholzungen und Rodungen mehr vornehmen.
Dies teilte das Gericht am Freitag mit. Zugleich soll das Land Nordrhein-Westfalen ein Sachverständigengutachten dazu einholen, ob die bewaldete Fläche mit Blick auf die dort vorkommende Bechsteinfledermaus die Kriterien für ein sogenannt FFH-Gebiet erfüllt, also für ein EU-Naturschutzgebiet.
Diese Position vertritt in dem Rechtsstreit die Umweltorganisation BUND: Sie macht geltend, das Land NRW hätte den Hambacher Wald vor allem wegen der Bechsteinfledermaus-Vorkommen der EU-Kommission melden müssen.
Das OVG Münster hatte die umstrittenen Waldrodungen am Rand des Tagebaus Hambach am Dienstag in einer Zwischenentscheidung auf BUND-Antrag vorläufig gestoppt - bis zu einer Entscheidung des Gerichts in dem anhängigen Eilbeschwerdeverfahren.
Seinen nun unterbreiteten Vergleichsvorschlag begründete das Gericht mit den schwierigen Rechtsfragen, die eine abschließende Klärung der Erfolgsaussichten der BUND-Beschwerde im Eilverfahren nicht zuließen.
Da die Ablehnung der Beschwerde gegen die Waldrodungen die "Schaffung irreversibler Fakten" zur Folgen habe, erscheine es sachgerecht, das Beschwerdeverfahren mit dem Vergleich zu beenden. Für die Annahme des Vergleichsvorschlags setzte das Gericht den Verfahrensbeteiligten eine Frist bis zum 15. Dezember.
Im Hambacher Forst halten Kohlegegner seit geraumer Zeit einen Waldabschnitt besetzt. Klimaschützer fordern seit Jahren einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie kritisieren vor allem den hohen Kohlendioxidausstoß der Kraftwerke.