Oberlandesgericht Hamm Stöckelschuhträgerin selbst schuld an Stolper-Unfall

Hamm/Marl · Wer Stöckelschuhe trägt, ist selbst schuld, wenn er mit hohen Absätzen an Fußmatten oder ähnlichen Hindernissen hängenbleibt – das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Klägerin aus Marl hatte sich beim Besuch des Stadttheaters 2014 den Fuß gebrochen.

 Trägerinnen von Stöckelschuhen sind selbst schuld, wenn sie stolpern.

Trägerinnen von Stöckelschuhen sind selbst schuld, wenn sie stolpern.

Foto: dpa, fg axs fg fdt

Wer Stöckelschuhe trägt, ist selbst schuld, wenn er mit hohen Absätzen an Fußmatten oder ähnlichen Hindernissen hängenbleibt — das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Klägerin aus Marl hatte sich beim Besuch des Stadttheaters 2014 den Fuß gebrochen.

Grund für den Sturz: Sie blieb mit ihren hohen Absätzen in der Fußmatte hängen und stürzte. Weil sie mehrere Monate weder arbeiten noch Sport treiben konnte, verklagte sie die Stadt auf 2000 Euro Schmerzensgeld und fast doppelt soviel Schadenersatz.

Ihre Auffassung, die Stadt habe durch die Stolperfalle ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, teilten die Richter jedoch nicht. Die von der Matte ausgehenden Gefahren seien für Theaterbesucher erkennbar und beherrschbar gewesen, urteilten sie laut Mitteilung vom Mittwoch.

Trägerinnen von High-Heels seien zu angepasstem Verhalten verpflichtet und müssten die "allgemeine Gefahrerhöhung, die von kleinflächigen Absätzen von Stöckelschuhen ausgehe" berücksichtigen.

Wäre die Frau vorsichtiger gegangen, hätte sie auch die Schmutzfangmatte im Marler Theater unfallfrei passieren können, entschieden die Richter wie schon das Landgericht Essen zuvor in erster Instanz.

(isw/lnw)
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