Prozess in Bonn Hauptzeugin für "Mord ohne Leiche" sagt erneut aus

Bonn · Wichtige Etappe im neu aufgerollten Bonner Prozess um einen "Mord ohne Leiche": Im Zeugenstand nimmt am Donnerstag die frühere Freundin des Angeklagten Platz, die den 43-Jährigen in einem ersten Strafverfahren schwer belastet hatte. Inzwischen gilt die Zeugin aber als umstritten.

Vor dem Bonner Landgericht wird sie nun zwei Jahre nach der Verurteilung des 43-Jährigen erneut befragt. Der Angeklagte war 2014 bereits wegen Totschlags zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichthof hob das Bonner Urteil aber wegen Rechtsfehlern auf. Nach Auffassung der obersten Richter hatte das Landgericht die Angaben der entscheidenden Zeugin nicht kritisch genug eingeordnet.

Laut Anklage soll der Mann seine Frau getötet haben. Ihre Leiche wurde allerdings nie gefunden. Die Anklage wirft ihm vor, er habe ihr im September 2012 nachts ein Beruhigungsmittel eingeflößt und sie am nächsten Morgen in Tötungsabsicht die Treppe hinuntergestoßen. Da sie noch lebte, habe er sie später im Bett zu Tode gewürgt. Die Staatsanwaltschaft gründete ihren Verdacht auch auf angebliche Äußerungen des Angeklagten gegenüber seiner damaligen Freundin - eben dieser wichtigen Zeugin. Sie hatte im ersten Prozess und schon zuvor gegenüber Ermittlern ausgesagt, der 43-Jährige habe ihr gestanden, seine Frau erwürgt, zerstückelt und im Abfall entsorgt zu haben.

Der Angeklagte hatte dagegen beteuert, er habe das nur erfunden, weil die Freundin ihre Beziehung von einem Geständnis ihr gegenüber abhängig gemacht habe. In Wirklichkeit sei er unschuldig. Zu Beginn der neuen Hauptverhandlung Ende August in Bonn hatte der Verteidiger des 43-Jährigen betont, er habe grundsätzliche Zweifel, ob die Aussagen der Zeugin verwertbar seien. Die Frau habe in "zweifelhafter Eigeninitiative" nicht nur im Falle seines Mandanten "ermittelt", sondern sei auf eigene Faust auch schon gegen andere Menschen tätig geworden - ohne qualifiziert oder beauftragt worden zu sein.

(lnw)
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