"Schwarzer Weg" in Münster Hausbesitzerin verliert skurrilen Kampf um einen uralten Weg

Münster · Trotz historischer Karten und Luftbilder ist es einer Hausbesitzerin aus Münster nicht gelungen, einen uralten Weg wieder benutzbar zu machen. Das Gericht hat ihre Klage abgelehnt.

Einer der wohl ältesten Wege Münsters bleibt wohl endgültig ein Fall für die Geschichtsbücher. In Münster ist eine Hausbesitzerin am Montag mit dem umstrittenen Versuch gescheitert, vor Gericht die Wiedereröffnung eines vielleicht schon tausend Jahre alten Verbindungsweges zu erzwingen. Ganz uneigenützig war der Vorstoß nämlich nicht: Der Weg hätte die Zufahrt zu ihrem eigenen Haus deutlich vereinfacht. Außerdem wäre er direkt über das Grundstück ihrer Nachbarn verlaufen.

Uralte Karten, Luftbilder und Skizzen: Die Hausbesitzerin hatte alles versucht, um das Verwaltungsgericht von der früheren Existenz des Weges im Stadtteil Münster-Gievenbeck zu überzeugen. "Schwarzer Weg" sollen ihn die Landwirte früher genannt haben - weil er offenbar mit schwarzer Asche befestigt war. "Er wurde seit Menschengedenken genutzt", sagte Klägeranwalt Jochen Dierksmeier. "Von Pferdefuhrwerken und Fußgängern." Es gebe überhaupt keinen Grund, warum man dort heute nicht mehr herfahren solle.

Fakt ist: Der Weg ist schon Jahrzehnten nicht mehr vorhanden, die Fläche gehört inzwischen den Nachbarn. Und die wehren sich nach Kräften gegen eine Neueröffnung des Weges, der natürlich auch Durchgangsverkehr mit sich bringen könnte. "Das wäre eine massive Beeinträchtigung", hieß es am Rande des Prozesses vor dem Verwaltungsgericht Münster. "Mit der Beschaulichkeit wäre es dann vorbei."

Mehr Verkehr vor der Haustür wäre der Klägerin allerdings egal. "Wir wollen uns ja hier nicht abschotten", sagte Anwalt Dierksmeier. "Wir möchten eine offene Hof- und Wohnanlage, keine Gartenzaun-Mentalität."

Doch auch eine Karte von 1811 konnte die Richterin nicht überzeugen. Der "Schwarze Weg" hätte laut Urteil nur wiedereröffnet werden können, wenn es sich schon früher eindeutig um einen öffentlichen Weg gehandelt hätte. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er seit "Menschengedenken" unter Duldung der eigentlichen Besitzer als öffentlicher Weg genutzt worden sei. Das könne im aktuellen Fall jedoch nicht nachgewiesen werden.

(lnw)
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