Prozess in Bochum Säugling zu Tode geprügelt - Eltern vor Gericht

Bochum · Ein Baby stirbt an schwersten Hirnverletzungen. Der Vater soll es brutal misshandelt haben. Die Mutter sitzt mit auf der Anklagebank.

Das Land- und Amtsgericht in Bochum.

Das Land- und Amtsgericht in Bochum.

Foto: dpa, bt jai

Nach dem qualvollen Tod eines zehn Wochen alten Babys muss sich der Vater des Kindes seit Montag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der ehemalige Callcenter-Agent aus Herne soll seinen Sohn brutal misshandelt haben, weil ihn das Schreien bei einem Computerspiel gestört habe. Am ersten Prozesstag vor dem Bochumer Schwurgericht äußerte sich der 30-Jährige noch nicht zu den Vorwürfen.

Der Säugling war im Januar mit Atemstillstand ins Krankenhaus eingeliefert worden. Drei Wochen lang kämpften die Ärzte um das Leben des Kindes - am Ende vergeblich. Todesursache war ein zentrales Hirnversagen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seinen Sohn mehrfach brutal geschüttelt, geschlagen und absichtlich fallen gelassen hat, weil er seine Ruhe haben wollte. Die Folge seien Hirnblutungen und zahlreiche Hämatome gewesen. Der Schädel des Babys war an zwei Stellen gebrochen.

Nach Angaben von Verteidiger Dieter Stoffer hat der 30-Jährige die schweren Folgen allerdings nicht für möglich gehalten. "Er hat zu keiner Zeit damit gerechnet, das Kind so zu schädigen", sagte Stoffer außerhalb der Verhandlung.

Auch die Mutter des Kindes ist angeklagt - wegen Misshandlung durch Unterlassen. Die 32-jährige Studentin soll ihrem Sohn nicht geholfen haben, obwohl sie die schweren Verletzungen erkannt habe. Auch sie sagte noch nichts zu den Anklagepunkten. Nach Angaben ihrer Verteidigerin werden die Anschuldigungen aber wohl bestritten. "Es gab vielleicht ein oder zwei Situationen, in denen man vielleicht etwas merken konnte", sagte Liedtke vor Prozessbeginn. "Sie hat aber nichts gemerkt." Ihre Mandantin sei fassungslos, dass sie im Gefängnis sitze und nicht an der Beerdigung ihres Kindes habe teilnehmen können.

Die Angeklagten hatten sich Ende 2010 über ein Online-Spiel kennen gelernt, für das sie auch nach der Geburt ihres Kindes viel Zeit investiert haben sollen. Außerdem sollen beide Marihuana konsumiert haben. Dadurch sei ihnen das Schicksal des Kindes gleichgültig gewesen.

Das Bochumer Schwurgericht hat für den Prozess zunächst noch zwölf Verhandlungstage bis zum 29. August vorgesehen.

(lsa/lnw)
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