Höxter-Prozess Staatsanwalt bewertet Tat nicht mehr als vollendeten Mord

Paderborn · Eines der Opfer aus dem "Horrorhaus" von Höxter ist einem Gutachter zufolge an einem schweren Schädelhirntrauma gestorben. Verdurstet oder verhungert sei sie nicht. Der Staatsanwalt bewertet den Fall nun neu. Mord durch Unterlassen sei den Angeklagten nicht nachzuweisen.

Der Fall Höxter – eine Chronologie der Gewalt
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Foto: dpa, mku gfh

Vermutlich habe sich die Frau das Schädelhirntrauma bei einem Sturz zugezogen, sagte der Gutachter am Dienstag vor dem Landgericht Paderborn. Hinzu sei eine Unterkühlung gekommen.

Keine Anhaltspunkte gebe es dafür, dass Susanne F. verhungert oder verdurstet sei. Ihre gesamte körperliche Verfassung sei allerdings geschwächt gewesen. Sie habe eine Vielzahl älterer Hämatome gehabt, an Oberarmen und Handgelenken seien Spuren von Fesselungen gefunden worden. In der Schlussphase ihres Lebens habe sich Susanne F. wohl auch selbst verletzt, sagte der Gutachter. Das alles sei aber nicht unmittelbar ursächlich für den Tod gewesen.

Auf Grundlage dieses Gutachtens bewertet die Staatsanwaltschaft den Tod von Susanne F. neu. Ein vollendeter Mord durch Unterlassen sei anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Rande des Verhandlungstages. Dies könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben.

Nach dem Sturz von Susanne F. sei für einen Laien nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Krankenhaus gemusst hätte, sagte der Gutachter. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlassen gewesen.

"Vollendeter Mord durch Unterlassen - der Nachweis ist im Fall von Susanne F. nicht zu führen", räumte der Oberstaatsanwalt ein. Er gehe nach dem Gutachten von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus.

Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort misshandelt haben. Zwei Frauen starben. Der 47-Jährige und die 48-Jährige sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.

(lsa/lnw)
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