Urteil in Düsseldorf Haftstrafen für junge IS-Rekruten aus NRW

Düsseldorf · Sie reisten ins Gebiet des "Islamischen Staats" und ließen sich als Kämpfer registrieren. Nun sind zwei junge Männer aus NRW zu Haftstrafen verurteilt worden.

Der Angeklagte Muhammed H. (21) mit seinem Verteidiger Mutlu Günal beim Prozessauftakt am 20. November 2017.

Der Angeklagte Muhammed H. (21) mit seinem Verteidiger Mutlu Günal beim Prozessauftakt am 20. November 2017.

Foto: dpa, ve fpt

Er war als "Kämpfer" registriert und wollte gleich zweimal in das vom IS kontrollierte Gebiet: Ein 21-jähriger Mann aus Ennepetal ist wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ein mitangeklagter 26-Jähriger aus Hagen, der ebenfalls auf der IS-Liste stand, bekam in dem Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch eine zweijährige Bewährungsstrafe. Er hatte sich beim Prozessauftakt vom IS distanziert. Die Anklage gründete im Wesentlichen auf seinen Aussagen.

Das härtere Strafmaß für den in Untersuchungshaft sitzenden 21-Jährigen begründete der Vorsitzende Richter Lars Bachler damit, dass der Mann nach einem kurzen Aufenthalt beim IS ein weiteres Mal von Deutschland nach Syrien reisen wollte. Er habe weiter an seiner "militant-dschihadistischen Einstellung" festgehalten. Das Gericht blieb mit dem Urteil vier Monate unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft.

Beide hielten nur eine Woche durch

Nach Überzeugung des Gerichts reisten beide Männer im Juni 2014 über die Türkei nach Syrien in das IS-Gebiet und ließen sich dort als "Kämpfer" registrieren. Sie hätten auch einen Schwur geleistet. Bereits durch die Registrierung als Rekruten seien beide in die Terror-Organisation eingegliedert worden.

Nach nur einer Woche in einem IS-Ausbildungslager fassten die Männer jedoch den Entschluss, nach Deutschland zurückzukehren. Unter dem Vorwand, sie wollten heiraten, bekamen die beiden laut Gericht vom IS die Erlaubnis zur Ausreise. Im August 2015 habe der Hauptangeklagte sich allerdings dazu entschlossen, erneut und diesmal mit seiner Ehefrau in das vom IS kontrollierte Gebiet zu reisen. Dabei war er aber festgenommen worden. Dem 21-Jährigen wurde wegen des zweiten Versuchs auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen.

Vater radikaler Prediger

Der 21-Jährige wuchs bei seinem Vater, einem offenbar radikalem Prediger auf. Durch ihn habe er schon in der Kindheit eine "dezidiert islamistische Prägung" erhalten, sagte Bachler. Als Kind sei der jetzt Verurteilte mit seinem Vater in Moscheen und arabischen Ländern gewesen. "Die Hinwendung zum Salafismus beruht eher auf dem Einfluss des Vaters als auf einer autonomen Lebensplanung", sagte Bachler. Der Vater habe interessierten Schülern auch Koran-Unterricht gegeben.

Darüber soll der Sohn Kontakt zur berüchtigten Millatu-Ibrahim-Moschee in Solingen bekommen haben, die seinerzeit in der Islamisten-Szene als Anlaufstelle galt. Auch der verurteilte 26-Jährige habe zunächst den Vater kennengelernt und erst später dessen Sohn. Beim Prozessauftakt hatte sich der Hagener vom Islamischen Staat distanziert und ausgesagt, er sei über Youtube-Videos von Pierre Vogel und Sven Lau zum radikalen Islam gekommen.

(sef/lnw)
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