Kellnerin verlor Unterschenkel Bewährungsstrafe nach verheerendem Silvester-Unfall in Datteln

Bochum · Eine Raketen-Batterie kippt um. Eine Kellnerin verliert durch die querschießenden Raketen einen Unterschenkel. Jetzt ist der Mann, der die Box gezündet hat, verurteilt worden.

 Das Landgericht in Bochum. (Symbolfoto)

Das Landgericht in Bochum. (Symbolfoto)

Foto: dpa, bt jai mg aba

Nach einem schrecklichen Silvester-Unfall ist ein Mann aus Dortmund am Freitag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 51-Jährige hatte in der Nacht auf den 1. Januar 2016 vor einem Hotel in Datteln im Kreis Recklinghausen eine in Deutschland nicht frei verkäufliche Raketen-Batterie gezündet, die plötzlich umkippte. Durch querschießendes Feuerwerk waren 18 Personen zum Teil schwer verletzt worden. Einer Kellnerin hatte ein Unterschenkel amputiert werden müssen. Das Urteil des Bochumer Landgerichts lautet auf Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion und auf fahrlässige Körperverletzung.

Richterin Susanne Schön-Winkler sprach bei der Urteilsbegründung von einem "großen Unglück mit verheerenden Folgen". Das Leben der schwer verletzten Kellnerin sei nur gerettet worden, weil zufällig Ärzte im Hotel gewesen seien. "Sonst wäre sie verblutet", so Schön-Winkler.
Weitere Gäste waren ebenfalls von Raketen getroffen worden, andere leiden bis heute unter Hörschäden und den Folgen ihrer Knall-Traumata.

Batterie stammte aus der Slowakei

Der Angeklagte hatte die Raketenbox nach eigenen Angaben von einem Vertreter gegen vier Pizzen eingetauscht. Weil die Bedienungsanleitung auf deutsch gewesen sei und sie keine besonderen Warnhinweise enthalten habe, habe er sich keine besonderen Gedanken gemacht. Genau das haben ihm die Bochumer Richter am Ende jedoch vorgeworfen. Allein durch die "dubiosen Umstände des Erwerbs" hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass es sich nicht um normale Supermarkt-Raketen gehandelt habe. Deshalb wäre es seine Pflicht gewesen, weitere Nachforschungen anzustellen.

Die Unglücks-Batterie der Sicherheitskategorie 3 stammte aus der Slowakei und darf in Deutschland nur mit einer besonderen pyrotechnischen Erlaubnis erworben und gezündet werden. Darüber hat der Angeklagte nicht verfügt. Warum die Raketenbox umgekippt ist, konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Neben der Bewährungsstrafe haben die Richter dem 51-Jährigen außerdem zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Die genaue Höhe soll aber erst festgelegt werden, wenn der Angeklagte seine finanzielle Situation offengelegt hat. Auch dazu ist er verpflichtet worden. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es ist nicht rechtskräftig.

(sef/lnw)
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