Bewerber klagt gegen Land NRW 1,8 Zentimeter zu klein für Polizeiausbildung

Essen · Weil ein Bewerber für den Polizeidienst knapp zwei Zentimeter zu klein ist, hat die Polizei ihn abgelehnt. Gegen diese Entscheidung klagt der 30-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Er findet es ungerecht, dass Frauen in NRW nur 1,63 Meter, Männer aber 1,68 Meter groß sein müssen.

Für den 30-jährigen Jan S. ist die Ausbildung zum Polizisten ein Kinderheitstraum. Für diesen zieht er jetzt gegen das Land NRW vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Ausbildungsbehörde der Polizei in Selm hatte S. nach dem zweiten Bewerbungstermin abgelehnt, weil er 1,8 Zentimeter kleiner ist, als die für den Polizeidienst vorgeschriebenen 1,68 Meter.

Die ersten Bewerbungstest bestand S. nach eigener Aussage — doch dann folgte die ärztliche Untersuchung. Die geeichten Messgeräte zeigten 1,662 Meter an, der Bewerber wurde abgelehnt. Gegen die Entscheidung legte er Widerspruch ein — ohne Erfolg. "Frauen dürfen kleiner sein, ich sehe mich da diskriminiert", sagt S.. Bei gleicher Eignung werde eine Frau mit einer Größe von 1,63 Meter eingestellt, ein Mann mit einer Körpergröße von weniger als 1,68 Meter dagegen nicht. "Das finde ich ungerecht", sagt der 30-Jährige.

Der gebürtige Essener arbeitet derzeit in der Immobilienbranche. Nach der Schule wollte er Polizist oder Stuntman werden, entschied sich aber auf Anraten seiner Eltern für eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Seit acht Jahren macht er Kampfsport. Nach eigenen Angaben versuchte S. zunächst, außergerichtlich eine Lösung zu finden. Es gebe für die Verantwortlichen bei der Polizei die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen. "Da gibt es einen Spielraum von zwei Zentimetern", sagt er.

Im vergangenen Jahr hat eine 1,58 Meter große Frau erfolgreich gegen eine Entscheidung der Bundespolizei geklagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass die Juristin gemäß des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Entschädigung erhalten muss. Die Mindestgröße der Bundespolizei lag bei 1,63 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer.

Die Ausbildungsbehörde, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP), will sich erst nach der Urteilsverkündung äußern. Das Urteil wird am Montag erwartet.

(haka)
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