Nachtruhe in NRW Lärmerlass macht mehr Schützen- und Volksfeste möglich

Düsseldorf · In NRW kann öffentlich mehr und länger gefeiert werden als bisher. Dank eines neuen Erlasses können pro Grundstück nun an 18 Tagen im Jahr Feste stattfinden, nicht wie bislang nur an zehn Tagen. Außerdem beginnt die Nachtruhe zwei Stunden später.

So schön war die Rheinkirmes 2015 in Düsseldorf
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So schön war die Düsseldorfer Rheinkirmes 2015

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Foto: dpa, os htf

Ermöglicht wird dies durch den neuen Erlass zum Freizeitlärm, den NRW-Umweltminister Johanes Remmel (Grüne) am Montag vorgestellt hat. Der Erlass gilt ab Dienstag, den 26. April 2016 und betrifft beispielsweise Konzerte, Märkte, Traditionsveranstaltungen und Schützenfeste. Ziel sei es, die Möglichkeiten für Kommunen, mehr Veranstaltungen zuzulassen, deutlich zu erweitern, sagte Remmel.

Die Kernpunkte sind:

Die Zahl der zulässigen "seltenen Ereignisse" wie Schützen- und Volksfeste wird pro Grundstück von zehn auf 18 Tage pro Jahr erhöht. Die Düsseldorfer Rheinkirmes dürfte beispielsweise ab sofort für 18 Tage auf den Rheinwiesen stattfinden, nicht wie bislang nur an zehn.

Zudem kann die Nachtzeit, in der strenge Lärm-Richtwerte gelten, um zwei Stunden hinausgeschoben werden. Damit solle sichergestellt werden, dass für volkstümliche Veranstaltungen und insbesondere Schützenfeste ein zuverlässige Planungsgrundlage besteht, so Remmel. Nach Mitteilung seines Ministeriums kann das bedeuten, dass Veranstaltung nicht nur bis 24 Uhr, sondern sogar bis zwei Uhr nachts möglich ist, sofern bestimmte Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

An den bestehenden Immissionsrichtwerten als zentrale Beurteilungsmaßstäbe, wie sie in dem bereits geltenden Freizeitlärm-Erlass niedergelegt sind, ändert sich nichts, heißt es. Damit bleibe der nötige Anwohnerschutz gewahrt, betonte der Minister, der eigenen Worten zufolge mit allen betroffenen Verbänden sowie den kommunalen Spitzenorganisationen gesprochen hat.

Kommunen, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, sollen ein Konzept erarbeiten und dies mit den Bürgern diskutieren. Damit, so Remmel, "verbleibt den Kommunen ein weiterer Spielraum, um für einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Belange zu sorgen." Nach drei Jahren soll Bilanz gezogen werden, ob Nachbesserungen nötig sind.

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