Urteil NRW-Jagdverband ist kein Tierschutzverein

Gelsenkirchen · Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird auch in naher Zukunft nicht als Tierschutzverein anerkannt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung ab.

Das sagt das neue Jagdgesetz in NRW
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Foto: dpa, lix fpt bwe

Damit erhält der Verband auch weiterhin kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Der Kläger fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung.

Das NRW-Umweltministerium hatte einen entsprechenden Antrag der Jäger vom August 2013 abgelehnt. Der Verband hatte eine Anerkennung nach dem "Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinen" beantragt. Das im Juni 2013 verabschiedete Landesgesetz räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein Klagerecht ein. Damit sollen sie sich für Tiere notfalls auch gerichtlich einsetzen können. Außerdem wird ihnen eine Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht.

Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung aufgeführt habe. Der Verband dagegen sieht sich als "Treuhänder der frei lebenden Tierwelt". Die mit einer Anerkennung eröffneten Mitwirkungs- und Klagerechte würden ihm ermöglichen, die Belange des Tierschutzes noch stärker zu vertreten, hieß es in einer früheren Mitteilung.

In einer Stellungnahme zeigte sich der Landesjagdverband NRW "mehr als enttäuscht" über das Urteil. Die Entscheidung sei nicht ganz nachvollziehbar, da das Gericht "die Leistungen eines jeden einzelnen Jägers und auch des Landesjagdverbandes für den Tierschutz ausdrücklich hervorgehoben und gelobt" habe, heißt es dort. Ebenso habe das Gericht hervorgehoben, dass Jagd und Tierschutz überhaupt keinen Widerspruch darstellten, sondern auch die Jagd angewandter Tierschutz sei.

Die Klage sei aus "rein satzungskonformen Gründen" abgewiesen, sagt der Landesjagdverband. Trotzdem will der Verband noch darüber entscheiden, ob er gegen das Urteil in Berufung geht. Erst wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, hieß es. Allerdings sei es wahrscheinlich, dass man in Berufung gehe, sagte ein Vertreter des Landesjagdverbandes.

Bei den Jägern dürften damit die Nerven blank liegen. Erst Anfang des Jahres hatten sie unter anderem vor dem Landtag gegen das neue Jagdgesetz protestiert. Die Novellierung stieß auf einhellige Ablehnung. "Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit", sagte Justitiar Hans-Jürgen Thies damals. Man missachte die Hegeleistungen der Jäger. Das sahen Umweltschutz- und Tierschutzverbände völlig anders, die seit geraumer Zeit ein ökologisches Jagdgesetz, eine zügige Novellierung und mehr Tierschutz forderten.

(lsa/emy/lnw)
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