Suizid des Opfers vorgetäuscht Langjährige Haftstrafe für Totschlag

Detmold · Bevor er die Rettungskräfte rief, legte er seine tote Lebensgefährtin in die Badewanne. Damit wollte er einen Suizid vortäuschen. Geholfen hat es ihm nicht.

Im Prozess um einen vorgetäuschten Suizid hat das Landgericht Detmold am Freitag einen 36 Jahre alten Mann aus Dortmund zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte im vergangenen November seine Lebensgefährtin in Oerlinghausen im Kreis Lippe zu Tode geprügelt. Anschließend legte er die Leiche der 46-Jährigen in eine Badewanne, um einen Suizid vorzutäuschen. Die Frau war nach einer Vielzahl von Schlägen und Tritten gegen Kopf und Oberkörper innerlich verblutet. Der Angeklagte war nach Einschätzung einer Gutachterin eingeschränkt schuldfähig, weil er seit Jahren Alkohol und Drogen konsumiert hatte. Er muss während der Haft eine Therapie antreten.

Zeugen hatten im Prozess ausgesagt, dass der 36-Jährige bereits früher durch häusliche Gewalt aufgefallen war. Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der 46-Jährigen aus Lippe, die in Dortmund begann, war nach Auffassung des Gerichts geprägt von gegenseitiger Eifersucht und Streitereien. Es sei mehrfach zu gewalttätigen Attacken des Angeklagten gekommen.

Eine Gutachterin stellte fest, dass langjährige Alkohol- und Drogensucht den 36-Jährigen massiv beeinträchtigt hatte. Er leide an einer Persönlichkeitsstörung, sei impulsiv und reagiere gewalttätig in Konfliktsituationen. Seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt sei eingeschränkt gewesen. Angesichts der massiven Verletzungen des Opfers sprach die Staatsanwaltschaft von einem Gewaltexzess über mehrere Stunden und forderte elf Jahre Haft. Die Verteidigung hielt siebeneinhalb Jahre Gefängnis für angemessen und bezeichnete die Tat als klassischen Totschlag.

(top/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort