Papier des Landeskriminalamts Mafia mischt weiter auf NRW-Baustellen mit

Düsseldorf · Mit Tarnfirmen und Schwarzarbeiter-Kolonnen mischt die Mafia seit Jahren auf deutschen Baustellen mit. Trotz einer Reihe von Ermittlungserfolgen hat sich daran anscheinend nicht viel geändert.

Die italienischen Mafia-Gruppen im Überblick
Infos

Die italienischen Mafia-Gruppen im Überblick

Infos
Foto: dpa, fg_cu jhe

Die italienische Mafia mischt einem internen Papier des Landeskriminalamts zufolge im Baugewerbe Nordrhein-Westfalens weiter kräftig mit. "Es gibt hierzulande keine einzige Großbaustelle, an der die Mafia nicht verdient", heißt es in dem Papier, dessen Existenz und Inhalt ein LKA-Sprecher am Montag in Düsseldorf weder bestätigen noch dementieren wollte. Die vertrauliche Analyse liegt einem Rechercheverbund aus "Spiegel", Funke-Mediengruppe und WDR vor.

Süditaliener mit Bezügen zur Cosa Nostra würden an Rhein und Ruhr weiterhin Schwarzarbeiterkolonnen steuern. Der "Niedergang einer seriösen Bauwirtschaft in Deutschland" sei die Folge, weil seriöse Unternehmer mit den Preisen nicht konkurrieren könnten.

Dass die Mafia tief ins Baugeschäft in NRW eingedrungen ist, ist allerdings nicht neu. 2001, 2011 und 2013 waren Ermittlern in Düsseldorf und Köln Erfolge gegen die "Bau-Mafia" gelungen. Dabei waren jeweils Bezüge zu italienischen Mafia-Familien zutage getreten - und ein Millionenschaden für den Fiskus durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben.

Die sogenannten Mafia-Morde 2007 in Duisburg hätten die italienische Mafia in Deutschland für einen kurzen Moment sichtbar gemacht und die Öffentlichkeit aufgeschreckt, doch seither sei wenig unternommen worden, um das Problem systematisch anzugehen, kritisierte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz.

Die Geldwäsche-Normen müssten dringend überarbeitet und die Abschöpfung illegalen Vermögens vereinfacht werden, forderte der BDK. In Italien habe man große Erfolge mit der Beweislastumkehr: Bei konkretem Mafia-Verdacht könne dort das Vermögen beschlagnahmt werden und der Verdächtige habe dann nachzuweisen, dass er es legal erworben hat.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort