Prozess in Aachen Mann getötet - Gericht hebt Berufsverbot für Ärztin auf

Aachen · Das Landgericht Aachen hat am Dienstag ein lebenslanges Berufsverbot für eine Ärztin aufgehoben. Die Frau hatte ihren Mann mit einer Überdosis Morphium getötet.

 Die Ärztin sitzt beim Prozess gegen sie auf der Anklagebank.

Die Ärztin sitzt beim Prozess gegen sie auf der Anklagebank.

Foto: dpa, hka lre

Eine Ärztin, die ihren Ehemann mit einer Überdosis Morphium getötet hat, darf grundsätzlich nun doch wieder in ihrem Beruf arbeiten. Das Landgericht Aachen hob am Dienstag im dritten Prozess ein lebenslanges Berufsverbot auf. Mit einer Verurteilung zu sieben Jahren und acht Monaten wegen Totschlags in einem minder schweren Fall blieben die Richter nur leicht unter dem vorherigen Strafmaß.

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof auch dieses zweite Urteil in dem Fall aufgehoben. Das Aachener Landgericht musste neu über das Strafmaß entscheiden und über die Frage des lebenslangen Berufsverbots. Ob ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, stand zunächst noch nicht fest.

In einer von ihrem Anwalt verlesenen persönlichen Erklärung sagte die Frau am Dienstag vor dem Landgericht Aachen, dass sie Aussicht auf eine Stelle habe, wenn das Gericht das früher verhängte lebenslange Berufsverbot aufhebe. Die 40-jährige Frau stand zum dritten Mal in Aachen vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof auch das zweite Urteil gegen die Frau aufgehoben hatte. In dem Prozess ging es nicht um die Schuldfrage, sondern um das Strafmaß und um die Frage, ob die Frau wieder in ihrem Beruf arbeiten darf.

Die Frau ist mittlerweile von der Haft verschont und lebt bei ihrem Lebensgefährten. Im ersten Urteil war sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, im zweiten Urteil wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Außerdem hatten die Richter ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen.

Sie habe ihr ganzes Leben gekämpft, sagte die Frau, die früher drogenanhängige Prostituierte war, später den Schulabschluss nachholte, studierte und dann Ärztin wurde. "Ich möchte wieder in der Gesellschaft ankommen", betonte die Frau in ihrer Erklärung. Nach ihrer Haftentlassung sei sie bereit gewesen, jede Stelle anzunehmen. Sie habe in der Pflege gearbeitet, aber dafür sei sie nicht belastbar genug.

Nach der früheren Feststellung des Landgerichts war es 2011 zum Streit zwischen der Ärztin und ihrem knapp 50 Jahre älteren Ehemann gekommen, als die Frau ein Verhältnis mit einem jüngeren Mann begann und eine Stelle als Ärztin in Süddeutschland annehmen wollte. Als der Ehemann dafür sorgen wollte, dass sie ihre Berufszulassung verliert, tötete sie ihn mit einer Überdosis Morphium.

(lnw)
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