NRW Millionenbetrug mit Adressdateien - Festnahmen

Dortmund · Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei einer Razzia eine Band von Betrügern festgenommen: Die Männer haben Gewerbetreibende mit angeblichen Rechnungen für Einträge in Adressdateien um sechs Millionen Euro betrogen.

Trickbetrüger Maschen und Tricks
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Die Maschen der Trickbetrüger

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Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Essen durchsuchten bereits vergangenen Dienstag insgesamt 130 Beamte der Steuerfahndung Bochum und der Kriminalpolizei Dortmund 24 Wohnungen und Büros in Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Münster, Dorsten, Erkelenz, Warstein und Waltrop. Fünf Beschuldigte wurden festgenommen und befinden sich in U-Haft. Darunter sind der vermeintliche Kopf der Bande, ein 40-jähriger Mann aus Hamm und seine "rechte Hand", ein 31-jähriger Mann, ebenfalls aus Hamm, berichten die Ermittler am Donnerstag.

Hintergrund ist ein Verfahren in dem es um den so genannten "Offertenschwindel" geht. Dahinter verbirgt sich ein schriftliches Angebot, in dem mit pseudo-offiziellen Formularen bei Gewerbetreibenden Zahlungsverpflichtungen vorgetäuscht werden. Tatsächlich haben die Unternehmen auch eine offizielle Rechnung erwartet, da sie kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister veranlasst hatten, berichten die Ermittler. Wird dann in der Hektik des Tagesgeschäfts der Betrag in Höhe von rund 550 Euro überwiesen, darf der Geschädigte sich über einen völlig nutzlosen Eintrag in irgendeiner Adressdatei wundern.

Zudem hatte die Bande aus Hamm für ihre Betrugsmasche über Jahre ein Konstrukt aus immer wieder wechselnden Scheinfirmen gebaut, um die Einnahmen zu verschleiern, damit möglichst keine Steuern gezahlt werden mussten. Weiterhin war auch ein Steuerberater in die Betrugsmasche verwickelt. Es entstand ein Schaden von mehr als sechs Millionen Euro, der nach bisherigen Erkenntnissen teilweise im Ausland gelandet ist. Dort wurden zeitgleich Durchsuchungen durchgeführt.

Polizei und die Industrie- und Handelskammern (IHK) empfehlen, Angebote von Adressdateien zunächst in Ruhe zu prüfen. Hat ein Unternehmen schon gezahlt, so kann ein Vertrag gegebenenfalls wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. In einem von der Polizei, der IHK-Organisation und den Verbraucherschutzzentralen entwickelten Merkblatt "Offertenschwindel" finden Unternehmen Tipps und Mustertexte, wie sie sich gegen das Geschäftsgebaren unseriöser Adressbuchverlage wehren können.

(ots)
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