Fall Mithat Gedik Schützen wollen sich für Muslime und Homosexuelle öffnen

Euskirchen · Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS) will sich mehr für Nicht-Christen, wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle öffnen.

 Der Schützenkönig Mithat Gedik und seine Frau Melanie beim Schützenfest in Werl-Sönnern im Juli 2014. Gedik ist Muslim, die Schützenbruderschaften aber sind christlich. Das hatte zu einer Debatte geführt.

Der Schützenkönig Mithat Gedik und seine Frau Melanie beim Schützenfest in Werl-Sönnern im Juli 2014. Gedik ist Muslim, die Schützenbruderschaften aber sind christlich. Das hatte zu einer Debatte geführt.

Foto: dpa

Nach der Debatte um einen muslimischen Schützenkönig vor einem Jahr erklärte der neue Bundesschützenmeister Emil Vogt am Montag in Euskirchen, eine neue Profildiskussion solle dem kirchlichen Verband "eine zeitgemäße und verständliche Grundausrichtung" geben, ohne die "Zugehörigkeit zur katholischen Kirche in Frage zu stellen".

Vogt und der Bundespräses der Schützen, Kölns Domdechant Robert Kleine, riefen die etwa 1.300 Ortsverbände mit ihren rund 40.000 Mitgliedern zu einer intensiven Wertedebatte auf. Einen Entwurf der Satzungsänderungen werde der Hauptvorstand im November und die Bundesvertreterversammlung im März 2016 beraten.

Nach dem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Entwurf sollen künftig auch Ungetaufte und Muslime den örtlichen Bruderschaften beitreten können, sofern sie die christlichen Werte achten. Grundsätzlich sollen sie auf lokaler Ebene auch Schützenkönig sein dürfen; im Einzelfall müsse darüber aber die jeweilige Bruderschaft entscheiden. Die übergeordnete Ebene und Ämter mit inhaltlicher Verantwortung sollen dagegen Angehörigen christlicher Kirchen vorbehalten bleiben. Wer aus der Kirche ausgetreten sei, könne aber nicht Mitglied werden.

Weiter soll ein Beschluss von 1997 aufgehoben werden, wonach Schützen in zweiter ziviler Ehe keine Vorstandsämter auf Bundes-, Diözesan- und Bezirksebene bekleiden dürfen. Allerdings könne geschiedenen Schützen auch künftig die Vorstandsarbeit verwehrt werden, wenn ihre neue Verbindung ein erhebliches Ärgernis errege.

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Homosexualität sei dagegen ausdrücklich kein Hinderungsgrund. "Die sexuelle Orientierung eines Menschen gehört zu seiner Persönlichkeit und Identität und ist für die Aufnahme in eine Bruderschaft unerheblich", sagte Vogt. "Homosexuelle Schützenbrüder und Schützenschwestern haben daher selbstverständlich alle Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten, einschließlich der Möglichkeit, die Königswürde zu erringen."

Im vorigen Jahr hatte der Fall eines muslimischen Schützenkönigs in Werl-Sönnern deutschlandweit für Aufregung gesorgt, da ihn der BHDS nicht als Schützenkönig anerkannt und ihm die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt hatte. Später erhob der Bundesverband zwar keine Einwände mehr, lehnte aber eine Ausübung des Königsamtes auf Bezirksebene weiter ab. Wegen der Debatte hatte die Deutsche Unesco-Kommission die Anerkennung des Schützenwesens als immaterielles Kulturerbe zurückgestellt.

(KNA)
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