Getöteter Niklas P. in Bonn Staatsanwalt beantragt Freispruch für Hauptangeklagten

Bonn · Im Fall des getöteten Niklas P. hat die Staatsanwaltschaft überraschend Freispruch gegen den Hauptangeklagten Walid S. beantragt. Es sei nicht sicher, dass dieser das Opfer angegriffen habe. Auch die Verteidigung forderte Freispruch.

 Der Hauptangeklagte Walid S. mit seinem Anwalt (l., Archiv)

Der Hauptangeklagte Walid S. mit seinem Anwalt (l., Archiv)

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Überraschung im Prozess um den gewaltsamen Tod von Niklas P.: Staatsanwalt Florian Geßler hat überraschend einen Freispruch für den Hauptangeklagten Walid S. beantragt. In seinem Plädoyer erklärte er, dass er nach anfänglicher Überzeugung einer Schuld von Walid S. während des Prozesses doch Zweifel an der Tatbeteiligung Walid S. habe. Grund sei besonders die Ähnlichkeit des weiteren Tatverdächtigen, Hakim D.

Nachdem der 22-jährige Tunesier Hakim D. im Lauf des Prozesses als möglicher Täter aufgrund einer Zeugenaussage erneut in Frage kam und in den Zeugenstand musste, habe sich dieser Zweifel bei der Staatsanwaltschaft verfestigt. Es kann offenbar nicht ausgeschlossen werden, dass Zeugen die beiden verwechselt haben. Deshalb könne Walid S. nicht für einen möglichen Angriff auf den 17-jährigen Schüler verurteilt werden.

Am 7. Mai 2016 wurde der Jugendliche aus Bad Breisig auf dem Rückweg von einem Konzert in der Nähe des Bad Godesberger Bahnhofs attackiert und mit einem Faustschlag gegen den Kopf so schwer verletzt, dass er sechs Tage später an den Folgen starb. Zehn Tage nach der Tat wurde Walid S. als Tatverdächtiger festgenommen.

Der als gewalttätig bekannte Heranwachsende mit Migrationshintergrund wurde in Untersuchungshaft genommen und schließlich zusammen mit dem mutmaßlichen zweiten Täter Roman W. angeklagt. Letzterer soll an der für Niklas tödlichen Schlägerei beteiligt gewesen sein und überdies einer Begleiterin von Niklas mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Bis zuletzt war die Staatsanwaltschaft überzeugt, mit Walid S. den Haupttäter gefasst zu haben.

Trauerfeier für Niklas in Bad Godesberg
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Trauerfeier für Niklas in Bad Godesberg im Mai 2016

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Gleich zu Beginn der Ermittlungen rückte auch der 22-jährige Tunesier Hakim D. in den Fokus der Ermittlungen. Aufgrund anderer Straftaten sollte er abgeschoben werden. Das wurde aufgrund der Ermittlungen im Fall Niklas erst einmal aufgeschoben. D. sitzt aktuell in Haft.

Obwohl die Staatsanwaltschaft keine Indizien für eine Beteiligung von Hakim D. an der Attacke auf Niklas finden konnte, rückte der 22-Jährige im Laufe des Prozesses gegen Walid S. doch noch einmal in den Mittelpunkt. Eine Zeugin sagte aus, ein Bekannter von ihr habe Hakim D. als Angreifer von Niklas erkannt und vor Gericht aus Angst nicht die Wahrheit gesagt. Besagter Zeuge bestritt dies jedoch und blieb bei seiner Aussage: Er habe den Angreifer von Niklas nicht erkannt.

Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung forderte die Staatsanwaltschaft dagegen für Walid S. aufgrund der ebenfalls verhandelten weiteren Gewalttaten, die der 21-Jährige eine Woche vor dem Angriff auf Niklas begangen haben soll.

Im Anschluss an das Plädoyer des Staatsanwalts beantragte auch der Verteidiger Martin Kretschmer erwartungsgemäß Freispruch für seinen Mandanten Walid S. im Fall Niklas und einen Dauerarrest für die Attacke am 30. April.

Zum letzten Wort des Angeklagten kam es allerdings nicht mehr, weil der Anwalt der Mutter von Niklas P. krankheitsbedingt fehlte und deshalb nicht plädieren konnte. Dessen Schlussvortrag wird nun am Morgen des 3. Mai stattfinden. Am selben Tag soll dann mittags das Urteil gesprochen werden.

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