Karlsruher Urteil zur Richterbesoldung NRW-Beamte könnten sich noch wundern

Meinung | Düsseldorf · Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals konkrete Vorgaben dazu gemacht, wie die Mindestbesoldung von Richtern und Staatsanwälten zu ermitteln ist. Auch die Schuldenbremse spielte eine Rolle. Dies könnte der NRW-Regierung möglicherweise großen Spielraum für künftige Sparrunden geben.

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Das Urteil der Karlsruher Richter zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte scheint auf den ersten Blick halbwegs beamtenfreundlich: Danach steht dem Staat keineswegs frei, die Besoldung seiner verbeamteten Staatsdiener eigenmächtig zu kürzen. Das Verfassungsgericht legt eine Liste an Kriterien fest, von denen ein Land an sich höchstens gegen zwei verstoßen darf.

So sei zu prüfen, ob das Gehalt der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren fünf Prozent weniger als die Inflation steigt, ob der Sold entsprechend hinter Gehältern der Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst oder den allgemeinen Gehältern im Bundesland hinterherhinkt. Außerdem dürften Nullrunden der höheren Beamten den Abstand zu niedrigeren Besoldungsgruppen nicht um mehr als zehn Prozent abschmelzen, Und der Abstand zu Staatsdienern in anderen Ländern und beim Bund dürfe nicht zu groß sein.

Doch das Verfassungsgericht legt auch fest, dass stärkere Soldkürzungen denkbar sind, wenn sie möglicherweise "verfassungsrechtlich gerechtfertigt" sein sind. Und da wird ausdrücklich das Verbot der Neuverschuldung erwähnt, also die künftig geltende Schuldengrenze.

Was bedeutet dies für NRW? Jeder weiß, dass das künftige Einhalten der Schuldengrenze alles andere als ein Spaziergang sein wird. Wenn nun Karlsruhe ausdrücklich im Urteil zur Besoldung darauf hinweist, dass das Einhalten der Schuldengrenze Verfassungsrang hat, dann gibt dies der Landesregierung möglicherweise großen Spielraum für künftige Sparrunden.

Ein Präjudiz für künftige Entscheidungen ist dies nicht. Dafür sprudeln die Steuerquellen zu sehr. Vor der Landtagswahl in 2017 sind harte Einschnitte auch schwer denkbar. Doch rein juristisch ist in Wahrheit so manche Rotstift-Aktion denkbar — die NRW-Beamten könnten sich noch wundern.

(Kowa)
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