Gericht kippt Mindestgröße Auch kleinere Frauen dürfen Polizistinnen in NRW werden

Aachen · Die in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Mindestgröße für Polizisten ist erneut vor Gericht gescheitert. Auch für die bei Einstellungen von Frauen vorgeschriebene Mindestgröße von 1,63 Metern fehlt eine plausible Begründung.

 Eine Polizistin hantiert an einem Polizeifahrzeug.

Eine Polizistin hantiert an einem Polizeifahrzeug.

Foto: dpa, pat rho

Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Der Verweis auf die Einstellungspraxis in anderen Bundesländern genüge nicht. Das Land müsse deshalb eine klagende Frau aus Aachen zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst 2017 zulassen, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss (Aktenzeichen: 1L6/17).

Im vergangenen Jahr hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einem Mann Recht gegeben, der im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommen war. Er hatte mit 1,66 Metern die Mindestgröße für Polizisten von 1,68 Metern um zwei Zentimeter verfehlt. Das Land stütze seine Entscheidungen auf veraltete Statistiken und habe keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Gründe für die Mindestgrößen vorgelegt, hatte das Gericht entschieden.

Das Land hat gegen das Urteil aus Gelsenkirchen Berufung eingelegt. Einen Termin für eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt es noch nicht. Auch gegen das Aachener Urteil kann Berufung eingelegt werden.

(felt/lnw)
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