Sicherheit NRW-Jobcenter dürfen Telefondurchwahlen geheim halten

Münster · Jobcenter in NRW dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts die Telefonlisten mit Mitarbeiter-Durchwahlen geheim halten. Am Dienstag wiesen die Richter in Münster die Klage eines Hartz-IV-Empfängers ab.

Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter
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Foto: dpa, Henning Kaiser

Der Kläger hatte vom Jobcenter in Köln verlangt, ihm die aktuelle Liste mit den Durchwahlnummern aller Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Er berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Zugang zu amtlichen Dokumenten gewähren soll.

Die Richter wandten jedoch ein, dass durch Spontananrufe die Arbeit der Jobcenter-Beschäftigten gestört und somit die Funktionsfähigkeit der Einrichtung gefährdet werde. Über ein Service-Center hätten die Kunden den Jobcenters stattdessen die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Richter ließen die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in dieser bundesweit umstrittenen Rechtsfrage zu.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte mit ähnlicher Begründung schon Anfang Mai die Klage eines Anwalts auf Einsicht in Telefonnummern von Richtern abgewiesen.

(lnw)
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