15 Zentimeter mehr Neue Parkplätze in NRW-Parkhäusern werden breiter

Düsseldorf · Mehr Platz zum Einparken: In NRW-Parkhäusern müssen neue Stellplätze künftig 15 Zentimeter breiter sein als bisher.

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Das ist in der neuen Sonderbauverordnung festgelegt, die am Donnerstag in Kraft trat, wie ein Sprecher des Bauministeriums in Düsseldorf sagte. In neu gebauten Parkhäusern und Tiefgaragen müssen Stellplätze demnach mindestens 2,45 Meter breit sein. Bisher galt eine Mindestbreite von 2,30 Meter.

Die Änderung begründet das Ministerium mit wissenschaftlichen Untersuchungen, denen zufolge Autos seit der Jahrtausendwende um 15 Zentimeter breiter geworden seien.

(lsa/lnw)
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