Hells Angels und Bandidos NRW verbietet Rocker-Symbole auch im Internet

Düsseldorf · Das Tragen der Symbole verbotener Rocker-Gruppen wie den Hells Angels und den Bandidos ist vielerorts verboten - und nun auch im Internet: Sind dort die Schriftzüge der Banden, die Engelsflügel oder der "Fast mexican" zu sehen, ist das strafbar. Das teilte das NRW-Innenminsterium am Dienstag mit.

 So sieht der Internetauftritt der Hells Angels Germany aus. Noch, denn NRW verbietet nun auch die Symbole der Rockergruppen im Internet.

So sieht der Internetauftritt der Hells Angels Germany aus. Noch, denn NRW verbietet nun auch die Symbole der Rockergruppen im Internet.

Foto: Screenshot

Das Zeigen des roten Schriftzuges "Hells Angels" und des Symbols des behelmten Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzuges Bandidos und des sogenannten "Fat Mexican" wird laut Ministerium ab sofort strafrechtlich verfolgt. Die Symbole müssen auf den Internetseiten gelöscht oder die Seiten abgeschaltet werden. Wie genau das Verbot im Internet durchgesetzt werden soll, wurde bislang nicht bekannt.

"Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität nutzt die NRW-Polizei konsequent alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wir dulden keinen rechtsfreien Raum. Auch nicht im Internet", sagte Innenminister Ralf Jäger am Dienstag in Düsseldorf. "Es trifft die Rocker besonders hart, wenn sie sich nicht mehr martialisch in der Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben können", sagte Jäger. "Das trügerische Bild von Motorradromantik hat den Blick auf die verbrecherische Realität verklärt."

In den beiden vergangenen Wochen wurde vielerorts in NRW das Tragen der Symbole der Rocker, etwa auf Kutten oder als Tätowierungen in der Öffentlichkeit verboten. Kleidungsstücke wie die Kutte, auf denen die Symbole zu sehen sind, können beschlagnahmt werden.

Grundlage für das Verbot der Rocker-Symbole in der Öffentlichkeit und im Internet ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 7. April 2014. Darin hat das OLG festgestellt, dass das öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung "Hells Angels" auch dann als verboten anzusehen ist, wenn diese Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband ("Charter") bezieht.

Rocker in NRW: Die Chronik der Gewalt
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Rocker in der Region – Chronik der Gewalt

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Foto: dpa, Fredrik von Erichsen

Dieser Rechtsauffassung hatte sich nach den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Köln und Bonn zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die Kennzeichen der "Bandidos".

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