NSU-Prozess Kölner Nagelbombe sollte Menschen töten

München/Köln · Ein Sprengstoffexperte des Bundeskriminalamts hat die Nagelbombe nachgebaut, die beim NSU-Anschlag an der Kölner Keupstraße verwendet wurde. Das Ergebnis seiner Untersuchung ist erschreckend. Vor Gericht schilderte er die verheerende Wirkung des Sprengsatzes.

Köln: Nagelbombenanschlag lässt Keupstraße nicht los
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Köln: Nagelbombenanschlag lässt Keupstraße nicht los

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Die bei dem Terroranschlag an der Kölner Keupstraße im Juni 2004 verwendete Nagelbombe hatte tödliche Sprengkraft. Das hat ein Waffenexperte des Bundeskriminalamts (BKA) am Donnerstag im Münchner NSU-Prozess ausgesagt. Die Tat wird dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zugeschrieben. Der Experte hatte im Auftrag des Gerichts die Bombe nachgebaut und diese auf ihre Wirkung getestet.

Bei dem Anschlag waren in der von türkischen Zuwanderern geprägten Straße 22 Menschen verletzt worden, mehrere von ihnen schwer. Die Terroristen hatten den Sprengsatz auf einem Fahrrad montiert. Auf einem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie mutmaßlich Uwe Mundlos das Fahrrad vor einem Friseurgeschäft abstellt. Auf dem Bürgersteig waren damals zahlreiche Passanten unterwegs. Die Bundesanwaltschaft wirft dem NSU außerdem zehn Morde vor, überwiegend aus rassistischen Motiven. Angeklagt in dem Prozess sind Beate Zschäpe als Mittäterin und vier mutmaßliche Unterstützer.

Köln: Opfer der Keupstraße sagen im NSU-Prozess aus
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NSU-Prozess: Opfer der Keupstraße in Köln sagen aus

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Foto: dpa, mum fdt

Für seine Versuchsreihe hatte der BKA-Experte die Kölner Bombe mit baugleichen Teilen kopiert. Gefüllt war sie - wie das Original - mit Schwarzpulver. Für seinen Versuch umhüllte er sie mit 800 Nägeln, etwa derselben Zahl, die auch die NSU-Attentäter verwendet hatten. Bei der Explosion seien die Nägel mit bis zu 215 Metern pro Sekunde (entspricht 774 Stundenkilometern) weggeschleudert worden, sagte der Gutachter. Hätte nur einer der Nägel einen Menschen an Kopf oder Rumpf getroffen, hätte er getötet werden können.

In einer weiteren Versuchsreihe maßen die Experten die Druckwelle, die von der Bombe ausging. Hätte sich ein Mensch in einer geringeren Entfernung als 2,80 Meter zur Bombe aufgehalten, hätte er allein wegen der Druckwelle tödliche Lungenverletzungen erlitten.

Beate Zschäpe und ihre Outfits vor Gericht
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Beate Zschäpe und ihre Outfits vor Gericht

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Das Gericht setzte am Donnerstag zudem die Anhörung der Kölner Opfer fort. Dabei wurden erneut Klagen über die damaligen Polizei-Ermittlungen laut. Einer der Zeugen sagte, er habe den Ermittlern 2004 ausdrücklich von seiner These berichtet, dass die Tat einen rechtsradikalen Hintergrund haben müsse.

Der oder die Täter hätten wohl das Zusammenleben der Türken dort stören wollen, sagte Ali Y. damals laut Protokoll. Vor Gericht betonte der 45-Jährige: "Ich sagte von vornherein, es kann keiner von unserer Straße gewesen sein." In der kommenden Woche will das Gericht weitere Geschädigte des Nagelbombenanschlags als Zeugen hören.

(lnw)
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