Oberverwaltungsgericht muss entscheiden Gebühren-Explosion bei Import-Gülle
Münster · Was darf eine Genehmigung für den Import von Gülle kosten? Die Frage muss das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt klären. Landwirte und Landesumweltamt streiten sich über Gebühren-Explosionen aus dem Jahr 2011.
Mit einem Genehmigungsbescheid für importierte Gülle beschäftigt sich am Dienstag (13.15 Uhr) das Oberverwaltungsgericht in Münster. Landwirte und das Landesumweltamt (Lanuv) streiten sich über eine Gebührenexplosion.
Sollte der Bescheid im Jahr 2010 noch 50 Euro für 3000 Tonnen erhitzte Gülle aus Holland kosten, waren es 2011 plötzlich über 1500 Euro für nur noch rund die Hälfte der Menge.
Das Lanuv verlangte nun für den Genehmigungsbescheid einen Euro pro eingeführter Tonne - vorher waren es ganze 1,6 Cent.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in der ersten Instanz von einem groben Missverhältnis von Gebühr und Leistung gesprochen und einem Landwirt Recht gegeben.
- Aktenzeichen: 9 A 1530/13 (VG Köln, 25 K 3806/11), 9 A 550/14 (VG Aachen, 7 K 629/11)