Oberverwaltungsgericht muss entscheiden Gebühren-Explosion bei Import-Gülle

Münster · Was darf eine Genehmigung für den Import von Gülle kosten? Die Frage muss das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt klären. Landwirte und Landesumweltamt streiten sich über Gebühren-Explosionen aus dem Jahr 2011.

 Bei Gülle-Importen hatte es einen deutlichen Anstieg bei den Gebühren gegeben.

Bei Gülle-Importen hatte es einen deutlichen Anstieg bei den Gebühren gegeben.

Foto: dpa, ppl mov axs

Mit einem Genehmigungsbescheid für importierte Gülle beschäftigt sich am Dienstag (13.15 Uhr) das Oberverwaltungsgericht in Münster. Landwirte und das Landesumweltamt (Lanuv) streiten sich über eine Gebührenexplosion.

Sollte der Bescheid im Jahr 2010 noch 50 Euro für 3000 Tonnen erhitzte Gülle aus Holland kosten, waren es 2011 plötzlich über 1500 Euro für nur noch rund die Hälfte der Menge.

Das Lanuv verlangte nun für den Genehmigungsbescheid einen Euro pro eingeführter Tonne - vorher waren es ganze 1,6 Cent.

 Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss über die neuen Gebühren entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss über die neuen Gebühren entscheiden.

Foto: dpa, bt mov axs

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in der ersten Instanz von einem groben Missverhältnis von Gebühr und Leistung gesprochen und einem Landwirt Recht gegeben.

- Aktenzeichen: 9 A 1530/13 (VG Köln, 25 K 3806/11), 9 A 550/14 (VG Aachen, 7 K 629/11)

(csr/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort