Osterferien Eltern verlängern Schulferien ihrer Kinder - und müssen zahlen

Düsseldorf · Es gibt viele Gründe, die Ferien etwas früher anfangen zu lassen: das Reisen wird billiger, Staus werden vermieden. Doch es ist Eltern verboten, die Schulferien der Kinder zu verlängern. Wer es trotzdem macht, muss zahlen: bis zu 1000 Euro.

 Ein Kind streichelt einen Hasen, der in einem Korb mit Ostereiern sitzt (Symbolbild).

Ein Kind streichelt einen Hasen, der in einem Korb mit Ostereiern sitzt (Symbolbild).

Foto: dpa, ppl lre

Immer mehr Eltern hängen an die Schulferien ihrer Kinder ein paar Tage dran, auch wenn es nicht erlaubt ist. In allen fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens sind die Zahlen der Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Ferien-Verlängerung gestiegen. Wer erwischt wird, muss eine Strafe von bis zu 1000 Euro zahlen.

Das illegale Schulschwänzen einige Tage vor oder auch nach den Ferien spart den Eltern Zeit, Geld und Nerven. Der Stau zur Ferienzeit fällt weg und oft wird der Urlaub günstiger. Laut Statistischem Landesamt stiegen die Preise für Pauschalreisen im vergangenen Jahr zu Ostern um 10,1 Prozent und zu Beginn der Sommerferien um 16 Prozent.

"Je nach Urlaub kann der Unterschied aber auch mal 1000 Euro ausmachen", sagt eine 35-jährige Mutter aus NRW, die ihren Namen nicht nennen will. Sie gehört zu den Ferien-Verlängerern - und das nicht nur aus finanziellen Gründen. Sie selbst bekam nur eine Woche in den Schulferien frei.

"Ich wollte aber mit meinem Sohn meine Mutter besuchen und sieben Tage waren mir zu kurz", sagt sie. Deshalb entschied sie, den Sohn in der ersten Woche nach den Schulferien fehlen zu lassen. "Geld gespart habe ich dadurch natürlich auch", räumt sie ein. Ein befreundeter Arzt stellte dem Jungen hinterher eine Krankmeldung aus. Die Angst vor einer Geldstrafe war groß.

Fälle wie diesen gibt es immer mehr. In den vergangenen vier Jahren sind die Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Ferien stetig gestiegen. Die Bezirksregierung Düsseldorf verzeichnet für das vergangene Jahr 334 Fälle, 2015 waren es 284. Der Regierungsbezirk Arnsberg zählt 406 Fälle für 2016, im Jahr davor waren es 268.

Die Bezirksregierung Münster hat im vergangenen Jahr 84 "Ferienverletzern" einen Bußgeldbescheid zukommen lassen. 2015 wurden nur 52 Bescheide verschickt. Die Bezirksregierung Detmold zählt für vergangenes Jahr 55 Ferien-Verlängerer, im Jahr davor war es nur eine Handvoll. Die Bezirksregierung Köln hat keine separaten Zahlen für Bußgeldverfahren für Ferien-Schummelei. 2016 gab es insgesamt 1278 Verfahren wegen Schulschwänzerei. Nach Schätzungen ging es bei 325 bis 390 Fällen um Ferienverlängerung. Auch hier gibt es einen Anstieg zum Vorjahr, als die Zahl der Ferien-Verlängerer auf 275 bis 330 geschätzt wurde.

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Absolute Zahlen sind das nicht. Für die Überwachung der Schulpflicht sind die einzelnen Schulen zuständig. Sie sind in der Pflicht, gegen die Schulschwänzerei vorzugehen. Dazu können sie die Vorfälle melden und ein Bußgeldverfahren anregen - das müssen sie aber nicht. Auch Ermahnungen oder Einträge ins Klassenbuch sind zulässig.

(lsa/lnw)
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