Freispruch in Paderborn Ehefrau durfte nach Tod ihres Mannes Spuren beseitigen

Paderborn · Sechs Jahre nach dem Tod ihres Ehemanns hat das Landgericht Paderborn eine Frau vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen.

"Die Frau hatte die Spuren beseitigt, weil sie jeden Verdacht von sich ablenken wollte. Deshalb durfte sie nicht verurteilt werden", sagte am Donnerstag ein Gerichtssprecher. Über die Entscheidung hatte zuvor das Westfalenblatt berichtet. Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil aus dem Jahr 2015 aufgehoben.

Das Landgericht hatte die Frau aus Lichtenau im Kreis Paderborn damals zu vier Jahren Haft verurteilt. Ein Bekannter der Frau musste für zehn Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. Der heute 52-Jährige hatte den Ehemann 2011 nach einem Streit mit mehreren Hammerschlägen in der Garage getötet. Fünf Wochen später fanden Ermittler die Leiche in einem Auto auf einem Parkplatz im Ruhrgebiet.

Die bei der ersten Verurteilung 39 Jahre alte Frau hatte vor Gericht angegeben, dass ihr Bekannter wegen großer familiärer Probleme zwischen den Eheleuten vermitteln sollte. Dass er ihren Mann tödlich verletzt hatte, habe sie selbst zutiefst schockiert. Unter anderem hatte sie Blut in ihrer Garage beseitigt, damit kein Verdacht auf sie fällt.

(lsa/lnw)
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