Schläge und Pfefferspray im Einsatz Polizist könnte nach Urteil Job verlieren

Herford · Darf ein Polizist einen Bürger fesseln und Pfefferspray einsetzen? Er darf, sagt das Amtsgericht Herford. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die waren bei einer Verkehrskontrolle im Juni 2014 aber nicht gegeben.

 Der Polizist mit seinen Anwälten vor Gericht.

Der Polizist mit seinen Anwälten vor Gericht.

Foto: dpa, frg sab axs

Der Autofahrer fährt mit dem Handy am Ohr und etwas zu schnell. Er stoppt sein Fahrzeug erst nach mehrmaliger Aufforderung. Danach gerät die Verkehrskontrolle im Juni 2014 völlig aus dem Ruder. Die Fäuste fliegen und am Ende setzt der Polizist so viel Pfefferspray ein, dass sogar eine Kollegin etwas abbekommt. Mehr als zwei Jahre später wird der Beamte vom Amtsgericht Herford zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die ihm sogar den Job kosten könnte.

"Um das ganz klar zu sagen. Der Nebenkläger hat sich damals falsch verhalten. Er hat die Geschwindigkeit nicht eingehalten, hat telefoniert und sich dann auch noch gegenüber der Polizei arrogant und patzig geäußert", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung am Dienstag. Das alles sei aber kein Grund, sich rechtswidrig gegenüber einem Bürger zu verhalten. "Mit so einem menschlich falschem Umgang muss die Polizei umgehen können", so das Gericht.

Den 40 Jahre alten Polizisten und Vater verurteilte das Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Dabei sahen es Richterin und Schöffen als erwiesen an, dass der Beamte sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt sowie des versuchten Betrugs schuldig gemacht hatte.

Das Strafmaß ist für den Beamten entscheidend, denn ist diese höher als ein Jahr, verliert der Polizist seine Beamtenrechte. Seine Verteidiger kündigten deshalb noch im Gerichtssaal an, das Urteil nicht zu akzeptieren und Rechtsmittel einzulegen. Die Staatsanwaltschaft hatte mit einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung eine höhere Bewährungsstrafe gefordert.

Der Angeklagte blieb bis zum Prozessende bei seiner Sichtweise. Der Autofahrer und ein hinzugerufener Cousin des Mannes bedeuteten eine Gefahr für ihn und seine Kollegen. Da war von einem Angriff von hinten die Rede und von vermuteten Drogen im Auto.

Diese Angaben hatte er auch gegenüber einem Richter gemacht, obwohl es für eine vom Autofahrer ausgehende Gewalt keine Belege gab. Ein Video, aufgenommen aus dem Polizeiauto zeigte eine Rangelei, Schläge und den Einsatz von Pfefferspray, bei dem der Autofahrer sich zwar wehrte, allerdings eher passiv alles über sich ergehen ließ. Auch eine Polizeischülerin als Zeugin hatte dies bestätigt.

Nach dem Vorfall hatte der Beamte den Autofahrer sogar angezeigt und Schmerzensgeld verlangt. Bei dem folgenden ersten Prozess waren die falschen Vorwürfe mit Hilfe eines Polizeivideos aber aufgeflogen.

Der Nebenkläger wundert sich bis heute. Zwar sei er jetzt froh über das Urteil, aber eigentlich wollte er anfangs nur eine Entschuldigung des Polizisten. "Fehler machen wir alle, wenn er den zugegeben hätte, wäre alles in Ordnung gewesen", sagte er im Gerichtssaal.

Das Gericht sparte in der Urteilsbegründung nicht mit Ermahnungen an den Beamten. "Durch ihre falschen Angaben haben sie das Vertrauen der Kollegen missbraucht. Besonders schlimm war das sicherlich für die Polizeischülerin, die hier als Zeugin aussagen musste", sagte die Richterin. Außerdem sei es nicht Aufgabe der Polizei, Bürger vor Ort zu bestrafen.

Ein Kollege des Verurteilten sollte am letzten Prozesstag noch als Zeuge antreten. Der durfte die Aussage allerdings verweigern. Gegen ihn ermittelt nun, wie auch im Fall des Verurteilten, aus Neutralitätsgründen die Staatsanwaltschaft Bochum. Er soll bei der Auswertung des Videos das Ergebnis verschleiert haben.

(top/dpa)
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