Prozess um gepanschte Krebs-Medikamente Akten des kaufmännischen Leiters belasten Apotheker schwer

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den mutmaßlichen Medikamentenpanscher aus Bottrop haben die Verteidiger der Anklage Ermittlungsfehler vorgeworfen. Ein Zeuge schilderte, wie die Ermittlungen gegen Peter S. ins Rollen kamen.

Apotheker aus Bottrop wegen Krebs-Mitteln vor Gericht
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Foto: dpa, ve fgj

Die Verteidiger des Apothekers erläuterten am Dienstag die Eckpunkte ihrer Strategie. In einem etwa zwanzigminütigen Vortrag beklagten sie eine "mediale Vorverurteilung" ihres Mandanten aus "purer Gier nach Tratsch auf niedrigstem Niveau". Der Angeklagte werde nicht nur "ge- und verurteilt", sondern auch "ge- und hingerichtet".

Vorwürfe erhoben S.' Verteidiger auch gegen die Staatsanwaltschaft: Bei der Ermittlung der Unterdosierung hätten die Ermittler einen "erheblichen Kalkulationsfehler" gemacht, die Analyse der bei der Razzia sichergestellten Infusionen sei "wissenschaftlich nicht haltbar". S.' Verteidiger kritisierten, dass die Ermittler gleich mehrere entlastende Indizien nicht weiter verfolgt hätten. So hätten die von S. belieferten Ärzte überdurchschnittlich große Therapieerfolge bei ihren Patienten verzeichnet.

Ganz am Ende erwähnte der Verteidiger Peter Strüwe aus Essen auch die potenziell Geschädigten. Für deren "Sorgen und Ängste" habe man "Verständnis", insbesondere auch dafür, dass S.' seit einem Jahr andauerndes Schweigen zu "großer Unsicherheit" führe. Dass der Angeklagte in seiner "emotionalen Ausnahmesituation" auch weiterhin schweigen werde, sei "nicht in Stein gemeißelt". Unmittelbar danach sagte S. jedoch dem Richter, dass er sich bis auf Weiteres nicht zur Sache äußern werde.

Die Anklage wirft dem 47-jährigen Apotheker vor, massenhaft Krebsmedikamente gepanscht zu haben. Mindestens 1000 Krebskranke sollen betroffen sein, allein den gesetzlichen Krankenkassen soll ein Schaden von 56 Millionen Euro entstanden sein.

Den Nebenklägern und weiteren mutmaßlichen Opfern im Zuschauerraum blieb unterdessen nur Kopfschütteln. Die Möglichkeit zu einer Reaktion auf die Aussagen der Verteidiger verwehrte der Richter den Nebenklägern, denn die Verteidigung hatte ihr Recht zu einem sogenannten "Opening Statement" genutzt, eine erst im Sommer eingeführte Option explizit für das Lager des Angeklagten.

Am zweiten Verhandlungstag hat sich nicht nur die Menge der Journalisten von mehr als 60 um zwei Drittel reduziert. Auch diverse Nebenkläger sind nicht im Saal, weil sie körperlich schlicht nicht in der Lage dazu sind. Die mutmaßlichen Geschädigten sind krebskrank, oft in einem späten Stadium.

Als erster Zeuge wurde am Dienstag der Kriminalhauptkommissar vernommen, der die Ermittlungen gegen S. im Bereich Wirtschaftskriminalität leitet. Hauptsächlich erklärte der Zeuge, wie die Ermittlungskommission "Zelle" vorging, um die Art und Mengen der mutmaßlich unterdosierten Wirkstoffe zu ermitteln. Die vom kaufmännischen Leiter der Apotheke zusammengestellten Beispielrechnungen seien als Grundlage der Ermittlungen "ungewöhnlich gut" geeignet gewesen.

Der kaufmännische Leiter der Apotheke hatte Gerüchte über den ihm seit Jahren bekannten Apotheker gehört und daraufhin nach Unregelmäßigkeiten gesucht. Er sammelte die Dokumente und gab sie bei der Polizei ab. So brachte er den Stein ins Rollen.

Bei der Razzia habe S. "beeindruckt" und "angespannt" gewirkt, sein Gesicht sei rot angelaufen, sagte der Ermittler auf Nachfrage. Nach dem ersten Schock habe sich S. kooperativ verhalten, ohne jedoch nähere Angaben zur Sache zu machen. Auf Nachfragen der Opferanwälte äußerte sich der Kommissar weiter über den Angeklagten: Dieser sei "sehr, sehr wohlhabend und Besitzer mehrerer Immobilien", die wiederum teils auch "sehr viele Kunstobjekte" beherbergt hätten.

Bis einschließlich Freitag dieser Woche hat das Gericht noch Zeit, um über die beiden Anträge der Nebenkläger vom ersten Verhandlungstag zu entscheiden. Diese betreffen die mögliche Befangenheit eines Schöffen, der einst selbst in Bottrop als Apotheker gearbeitet hatte.

Vor allem aber steht die Frage der grundsätzlichen Zuständigkeit im Raum. Derzeit verhandelt eine Wirtschaftsstrafkammer, als zuständig betrachten die Nebenkläger aber vielmehr ein Schwurgericht, das zumindest theoretisch in der Lage wäre, auch Vorwürfe gegen S. wegen Tötungsdelikten zuzulassen. Ein Opfer-Anwalt hatte S. beim Prozessauftakt mehrfachen Mordversuch aus Habgier unterstellt.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa.

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