Doppelmord-Prozess von Herne Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für Marcel H.
Im Doppelmord-Prozess gegen Marcel H. hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag im Bochumer Landgericht eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Der Staatsanwalt bejahte zudem die besondere Schwere der Schuld.
Eine Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe könnte im Urteil jedoch nicht unmittelbar angeordnet werden, weil Marcel H. zu jung ist. Obwohl Marcel H. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll, ist er mit 20 Jahren zu jung, als dass die Richter ihn nach Ablauf von 15 Jahren Höchststrafe für den Rest seines Lebens wegsperren könnten. Dies kann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch entschieden werden. Die Behandlungsaussichten des Angeklagten stufte der Staatsanwalt als ausgesprochen schlecht ein.
Der 20 Jahre alte Angeklagte hat bis zuletzt geschwiegen. Über seinen Verteidiger hat er zu Beginn des Prozesses gestanden, Anfang März 2017 seinen neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später einen früheren Schulfreund, Christopher W., getötet zu haben.
Psychiatrische Gutachterinnen haben Marcel H. als voll schuldfähig eingestuft. Das Urteil wird für den 31. Januar erwartet.
Ein ausführlicher Bericht zum vorletzten Tag des Prozesses folgt.