Prozess um Firmenerbe Arag-Chef muss 3,5 Millionen Euro an Schwester zahlen

Düsseldorf · Ein jahrzehntelanger Erbstreit an der Spitze des Arag-Konzerns ist am Mittwoch vorerst zu Ende gegangen. Nach 34 Jahren steht fest: Arag-Chef Paul-Otto Faßbender muss seiner Schwester demnach rund 3,5 Millionen Euro zahlen.

 Arag-Chef Paul-Otto Faßbender.

Arag-Chef Paul-Otto Faßbender.

Foto: dpa, cas sab

Damit wurde auch der längste je am Düsseldorfer Landgericht geführte Prozess beendet — zumindest in der ersten Instanz. Faßbender kommt mit dem Urteil, das Richterin Barbara Strupp-Müller verkündete, vergleichsweise günstig davon: Er hatte seiner Schwester bereits zehn Millionen Euro als Vergleich angeboten. Die hatte einen Anteil von rund 20 Millionen Euro eingefordert.

Allerdings ist eine Fortsetzung der Auseinandersetzung wahrscheinlich. Die Seite der Schwester soll bereits vor der Entscheidung Berufung angekündigt haben. Somit müsste sich auch noch das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

Streitpunkt ist das Testament des Vaters der beiden von 1965. Der hatte vor seinem Tod 1972 verfügt, dass seine Anteile am Düsseldorfer Versicherungskonzern in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden. Die vier Jahre jüngere Schwester sollte einen finanziellen Ausgleich bekommen. Über dessen Höhe entbrannte der Streit.

Der Erbstreit der Geschwister tobte zunächst etwa zehn Jahre hinter den Kulissen. Dann legte die Schwester ihre Klage vor. Sie fordert darin einen Ausgleich für den 50-prozentigen Inlandsanteil des Konzerns sowie die Hälfte an den Auslandsanteilen der Arag-Gruppe.

Der Prozess verzögerte sich unter anderem weil einer der Prozess-Anwälte starb. Dann erkrankte ein Gutachter an Demenz. Neue Anwälte und Gutachter mussten sich zunächst in das Thema einarbeiten. Denn Hauptstreitpunkt ist, wie der damalige Wert des Konzerns und seiner Auslandsanteile konkret zu bewerten sei. Bis zum Ende des Prozesses wurden dazu zahlreiche Gutachten erstellt.

Die Mutter und Konzern-Patriarchin hatte ihre Kinder immer wieder zur Beilegung des Streits aufgefordert. Sie hatte aber immer die Position ihres Sohnes gestärkt. Der Vater hab schließlich gewünscht, dass die Firmenanteile in einer Hand blieben, um eine Aufsplitterung des Konzerns zu verhindern. Die Mutter starb 2015. Eine Einigung der Kinder gab es nicht, dafür einen weiteren Streit um ihr Erbe.

Arag-Chef Faßbender ließ vor einigen Monaten vor Gericht durch seinen Anwalt Gerd Krieger betonen, man sei "seit 33 Jahren vergleichsbereit" und wolle "endlich Ruhe haben". Faßbender erklärte später: "Die Zeit für einen Generalvergleich halte ich für gekommen, um einen dauerhaften Familienfrieden herzustellen." Die bisher für diesen Prozess aufgewendeten Ressourcen "hätte man sinnvoller einsetzen können".

Nun hat das Verfahren vorerst ein Ende. Die Schwester des Arag-Chefs muss 70 Prozent der Verfahrenskosten tragen, die auf mehrere 100.000 Euro geschätzt werden.

(rent/lnw)
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