Prozess in Detmold Urteil in einem der letzten Auschwitz-Prozesse erwartet

Detmold · Das Urteil des Landgerichts Detmold soll Antworten auf schwierige Fragen geben. Am Freitag wird entschieden, ob ein Mann sich der 170.000-fachen Mordbeihilfe schuldig gemacht, weil er als junger SS-Wachmann im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz eingesetzt war.

 Ehemaliger SS-Wachmann Reinhold Hanning steht in Detmold vor Gericht

Ehemaliger SS-Wachmann Reinhold Hanning steht in Detmold vor Gericht

Foto: ap

Trägt Reinhold Hanning als Teil des Tötungssystems strafrechtliche Schuld, oder müsste man dem Unterscharführer einzelne Taten nachweisen? Dies sind die Eckpunkte des Verfahrens:

DER VORWURF Die Staatsanwaltschaft wirft dem 94-jährigen Reinhold Hanning aus Lage im Kreis Lippe vor, als Wachmann der SS zwischen 1943 und 1944 in Auschwitz Beihilfe zum Mord an mehr als 170.000 Menschen verübt zu haben. In dem Vernichtungslager der Nationalsozialisten waren mindestens 1,1 Millionen Menschen umgebracht worden, vor allem Juden. Man vergaste sie zu Tausenden, ließ sie systematisch verhungern oder erschoss sie. Zur Aufgabe der Wachen habe es gehört, dass die Häftlinge das Lager nicht lebend verließen. Somit habe auch Hanning am Vernichtungszweck mitgewirkt.

DER ANGEKLAGTE Dass er bei der SS war und später in Auschwitz Dienst tat, bestreitet Hanning nicht. Der Mordbeihilfe für schuldig halten ihn seine Verteidiger jedoch nicht und haben Freispruch gefordert. Für eine Verurteilung müsse ihm das Gericht die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen. Der 94-Jährige saß während des Verfahrens meist mit gesenktem Kopf im Rollstuhl und reagierte nicht auf direkte Anreden von Überlebenden. Die Aussage über seine Zeit in Auschwitz hatte sein Anwalt vorgelesen. Nur wenige Sätze trug Hanning als Entschuldigung persönlich vor: Er bereue es, einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben. Er schäme sich und es tue ihm leid.

DIE VORGESCHICHTE Hanning ist einer von vielen, die als Teil der SS-Wachmannschaft das Lager absicherten. Dass gegen die meisten nie ermittelt wurde, sehen Überlebende als Justizversagen. Jahrzehnte herrschte die Rechtsauffassung, dass nicht jeder, der im Vernichtungslager eingesetzt war, auch Beihilfe zum Mord geleistet habe.

WEITERE VERFAHREN Das Urteil gegen den ehemaligen Sobibor-Wachmann John Demjanjuk brachte die Wende. 2011 verhängte das Landgericht München wegen Mordbeihilfe an 28.000 Juden eine fünfjährige Haftstrafe. Demjanjuk starb allerdings, bevor der Bundesgerichtshof über die Revision entschied. Es folgten Ermittlungen gegen weitere ehemalige SS-Leute. 2015 verurteilte das Landgericht Lüneburg den "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Gröning, zu vier Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gerichte in Kiel und Neubrandenburg sind mit ähnlichen Verfahren befasst, die Angeklagten sind jedoch altersbedingt erkrankt. In Hanau starb der angeklagte Ex-Wachmann kurz vor dem Prozessauftakt im April.

DIE NEBENKLÄGER-ANWÄLTE 57 Überlebende oder ihre Angehörigen traten als Nebenkläger in dem Prozess auf, vertreten durch 19 Anwälte. Für knapp die Hälfte der Nebenkläger spricht Anwalt Thomas Walther, der auch die Ermittlungen gegen Demjanjuk vorangetrieben hatte. Aus seiner Sicht stiehlt Hanning sich aus der Verantwortung. Er solle sich nicht als jemand darstellen, der ohne eigenes Zutun nach Auschwitz kam, "um dort als unbeteiligter Zaungast zuzuschauen", hatte er ihm in einem emotionalen Plädoyer vorgeworfen. Die Nebenkläger drängten den Angeklagten bis zuletzt, seine Erinnerungen an Auschwitz preiszugeben.

Im Detmolder Prozess räumten die Richter den Zeugen viel Zeit ein. Elf Auschwitz-Überlebende berichteten von unmenschlichen Grausamkeiten, denen sie nur knapp lebendig entkommen waren. Eine der vielen Erinnerungen beschreibt, wie ein Wachmann im Duschraum einen Mann, der seine Brille verlor, einfach totgetreten hat.

Das Strafmaß könnte sich im Schuldfall an frühere Urteile wegen Beihilfe zum Mord im KZ orientieren, die bei vier und fünf Jahren lagen. Manche Nebenkläger sehen den Unterscharführer sogar als Mittäter, der auch Befehlsgewalt ausübte. Ein Anwalt sprach vom symbolischen Wert eines Urteils. Ob ein greiser Verurteilter haftfähig ist, wird im Einzelfall geklärt.

(lsa/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort