Fotos Prozess nach tödlichem Schaukel-Unfall in Datteln
Blumen und ein Foto erinnern an die 18-jährige Schülerin, die im Mai 2013 bei einem Schaukel-Unfall in Datteln ums Leben gekommen ist. Am Donnerstag (5. März 2015) kam der Fall vor Gericht.
Was war passiert: Mit Freunden sitzt die 18-Jährige auf einer Pendelschaukel auf einem Spielplatz in Datteln. Plötzlich knickt ein sechs Meter langer Holzpfosten des Gerüsts ein. Während ihre Begleiter mit dem Schrecken davon kommen, wird die Schülerin von dem Pfosten getroffen. Erst an der Hüfte, und weil der 20 Zentimeter dicke Mast nach dem Aufprall noch einmal hochschnellt, auch am Kopf. Die 18-Jährige stirbt noch auf dem Spielplatz.
Vor dem Amtsgericht Recklinghausen sollte am Donnerstag die Schuldfrage geklärt werden. Auf der Anklagebank sitzt ein städtischer Gärtner - weil er angeblich das Schaukelgerüst nicht genug kontrolliert hat. Doch das lässt sich nicht beweisen. Das Gericht stellt das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den 61-Jährigen ein.
Angehörige des Opfers warten auf den Verhandlungsbeginn. Nachdem das Verfahren gegen den Gärtner eingestellt wird, nehmen sich die Großeltern weinend in die Arme.
Auf diesem Spielplatz in Datteln passierte das Unglück. Der Gärtner hatte die Schaukel nur zwei Tage vor dem Unfall einer Funktionsprüfung unterzogen.