Ennepetal gegen WestLB BGH weist Prozess an Vorinstanz zurück

Karlsruhe · Der Prozess der Stadt Ennepetal gegen die ehemalige WestLB um riskante Zinswetten muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Im Schadenersatzprozess einer Stadt aus Nordrhein-Westfalen wegen fehlerhafter Bankberatung zu riskanten Zinswetten gibt es vom Bundesgerichtshof keine endgültige Klärung. Vielmehr muss die Klage der Stadt Ennepetal von der Vorinstanz noch einmal aufgerollt werden. Das hat der BGH in Karlsruhe am Dienstag entschieden. In dem Verfahren geht es um vier sogenannte Swap-Geschäfte, die die Gemeinde 2007 und 2008 mit der damaligen WestLB vereinbart hatte. Es war das erste Mal, dass der BGH über die Swap-Klage einer Kommune entschieden hat. (Az.: XI ZR 37(713)

Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgegesellschaft der aufgelösten WestLB kann damit einen Etappensieg für sich verbuchen. Sie hatte den Prozess mit Ennepetal in den Vorinstanzen verloren.
Zuletzt hatte das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf 2013 ein Aufklärungsverschulden der Bank bejaht.

Die Feststellungen des OLG reichten jedoch nicht aus, um über das mögliche Bestehen von Schadenersatzpflichten zu urteilen, entschied der BGH-Bankensenat dagegen. Er hob das OLG-Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Klärung der Umstände dorthin zurück. Die Stadt macht geltend, über die hochriskanten Geschäfte nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Die EAA weist dies zurück.

Über den Einzelfall hinaus traf der BGH grundsätzliche Feststellungen zur Aufklärung über Swaps, die für zahlreiche Gemeinden von Bedeutung sein dürften. Viele Kommunen haben als riskant geltende Swap-Geschäfte vereinbart, bei denen die Vertragsparteien etwa auf Zins- oder Währungsentwicklungen eine Art Wette abschließen können. Nach Angaben eines EAA-Vertreters am Rande des BGH-Prozesses führt die Anstalt derzeit mit rund 50 Kommunen aus NRW Prozesse - in allen Instanzen. Etwa fünf Kommunen-Klagen sind nach Angaben einer BGH-Sprecherin bei dem Revisionsgericht anhängig.

Nach dem Urteil will jetzt auch die Stadt Pforzheim in Baden-Württemberg rechtliche Schritte gegen die Deutsche Bank prüfen. Bislang hatte Pforzheim sich mit dem Geldinstitut nicht einigen können. Die Gemeinde hatte mit Swap-Geschäften Millionenverluste eingefahren.

Ennepetal befürchtet Verluste aus den vier umstrittenen Geschäften und will die Verträge nicht mehr bedienen - der letzte läuft 2025 aus. Ob und für welche Geschäfte sie noch wird zahlen müssen, wird der neue OLG-Prozess zeigen. Die EAA klagte im Gegenzug auf knapp 1,5 Millionen Euro.

(lnw)
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