Hagen 88-jährige Nachbarin erstickt: Angeklagte weint vor Gericht

Hagen · Eine Frau aus Schwelm hat im Oktober 2013 ihre 88-jährige Nachbarin getötet. In einem ersten Prozess wurde die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach erfolgreicher Revision der Hinterbliebenen muss nun erneut verhandelt werden.

Fast zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 88 Jahre alten Rentnerin in Schwelm beschäftigt der Fall noch einmal das Hagener Schwurgericht. Die alte Dame war im Oktober 2013 von einer Nachbarin in ihrer Wohnung erstickt worden. Gegen ein erstes Urteil, in dem die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung mit vier Jahren Haft bestraft worden war, hatten die Angehörigen des Opfers erfolgreich Revision eingelegt.

Auch zu Beginn des zweiten Prozesses räumte die 46 Jahre alte Angeklagte sofort ein, die Tat begangen zu haben. Unter Tränen schilderte sie den Richtern, dass sich ihre Familie damals in akuter Geldnot befunden habe. "Ich wusste nicht mehr, zu wem ich noch gehen sollte", sagte die Angeklagte. In der Wohnung der alten Dame habe sie es letztendlich aber doch nicht übers Herz gebracht, um Geld zu bitten. Zur Tragödie sei es schließlich gekommen, als die 88-Jährige aufgrund ihrer Demenzerkrankung urplötzlich angefangen habe, laut zu schreien. "Ich wollte, dass sie ruhig ist, damit keiner etwas mitbekommt", so die 46-Jährige. Deshalb habe sie der Rentnerin so lange Mund und Nase zugehalten, bis diese sich nicht mehr regte.

Im ersten Prozess hatten die Richter einen Tötungsvorsatz nicht sicher feststellen können. Daher war in ihren Augen nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung möglich. Der Bundesgerichtshof hat daran jedoch in seiner Revisions-Entscheidung "gravierende rechtliche Bedenken" geäußert und eine neue Verhandlung anberaumt. Dabei ist nun wieder eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge möglich.

(lnw)
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